Am 6. November 2012 erschien in der taz eine Kolumne von Deniz Yücel. Darin schreibt der Autor: „Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.“
Sarrazin hatte 2010 mit seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ eine heftige Diskussion um Geburtenrückgang, eine wachsende Unterschicht und Zuwanderung aus überwiegend muslimischen Ländern ausgelöst. Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin entschied am Donnerstag, dass der taz-Autor Sarrazins Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Der ehemalige Finanzsenator im Berliner Senat und Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank verlangte eine Entschädigung. In beiden Fällen gaben die Richter dem Ex-Politiker recht.
Der Presserat hatte die Kolumne Yücels bereits Ende vergangenen Jahres missbilligt. Beim Presserat hatten sich laut einem Bericht des Branchendienstes „Meedia“ nach Erscheinen der Kolumne auf der Webseite der taz 25 Leser beschwert. Die Medienwächter hielten es für unvereinbar mit der Menschenwürde, jemandem eine schwere Krankheit oder Schlimmeres zu wünschen. Der Text gehe über eine kritische Meinungsäußerung weit hinaus.
Wie die taz berichtet, prüfe sie nun „Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung“. Der Kolumnist Yücel veröffentlichte mittlerweile eine „Klarstellung“ zu seinem Beitrag. Darin schrieb er, „dass ich jedem ein möglichst langes Leben frei von Krankheit wünsche, gerade auch erfolgreichen Buchautoren, Letzteren allein schon deshalb, weil sie damit die Chance gewinnen, etwas dazuzulernen und von Irrtümern abzulassen“. (pro)