Eine Volontärsstelle der taz sollte ausschließlich durch eine Frau mit Migrationshintergrund besetzt werden. Männer wurden von vornherein ausgeschlossen. Das ärgerte einen Bewerber so sehr, dass er dagegen klagte.
Nun gab ihm das Arbeitsgericht Berlin Recht. Es entschied laut der Zeitung Tagesspiegel am Donnerstag dass die taz dem Mann drei Monatsgehälter als Entschädigung zahlen muss. Die taz habe den Bewerber in unzulässiger Weise benachteiligt. Zudem sei die Maßnahme ungeeignet, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, da es sich nur um eine Volontärsstelle handele.
Die taz hatte ihr Vorgehen ebenso begründet: „Wir wollen Vielfalt nicht nur predigen, sondern auch leben“, sagte Chefredakteurin Ines Pohl dem Tagesspiegel. Gegen das Urteil will die taz dennoch keine Berufung einlegen. Der Ausschreibungstext werde geändert. (pro)