Tagung: Internet schafft Ungleichheit

So demokratisch ist das Internet auch wieder nicht: Zwar hat fast jeder Jugendliche Zugang zum Netz, aber nicht jeder kann es in gleichem Umfang nutzen. Das wurde auf der Fachtagung „MenschMachtMaschine“ deutlich. Auch ethische Fragen stellen sich beim Einsatz digitaler Medien – etwa wenn es um Personendaten geht.
Von PRO
Nicht jedem Jugendlichen eröffnet ein Smartphone Zugang zu einer Vielfalt an Informationen

Bei der Nutzung von digitalen Medien gibt es zwischen Jugendlichen eine wachsende Kluft. Diese These hat die Kölner Wissenschaftlerin Nadia Kutscher bei der Tagung „MenschMachtMaschine“ vertreten. Während vor 15 bis 20 Jahren noch die Frage gewesen sei, ob jemand Internet habe oder nicht, habe heute fast jeder Jugendliche Zugang zum Netz. Allerdings entstehe durch unterschiedliche Möglichkeiten, es zu nutzen, eine digitale Ungleichheit.

Denn: Benachteiligte Jugendliche könnten bestimmte Programme und Anwendungen nicht nutzen, weil ihnen dafür die nötige Bildung fehle. Damit sei das freie Internet nicht für alle Menschen im gleichen Umfang nutzbar. Die Mitautorin des Kinder- und Jugendberichts betonte aber auch, dass im Zuge der Digitalisierung die Kommunikation einfacher und flexibler geworden sei. Dies schaffe neue Möglichkeiten, sich gesellschaftlich zu beteiligen, und erhöhe die Flexibilität im Umgang miteinander: „Heute müssen sich Menschen aber häufig schon dafür legitimieren, wenn sie einmal nicht erreichbar sind.“

Technische Möglichkeiten werfen ethische Fragen auf

Wer in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sei, schätze oft die Möglichkeit, die Klienten über die digitalen Kanäle zu erreichen. „Viele Experten sind sich sicher, dass sie in diesen Bereichen arbeiten müssen.“ Vor allem in Bereichen der Jugendarbeit, in denen die Mitarbeiter Menschen in deren jeweiligem Lebensumfeld aufsuchten, werde häufig mit Apps und den neuen technischen Möglichkeiten gearbeitet. Kutscher gab hierzu einige praktische Beispiele. Informatiker hätten etwa eine App entwickelt, mit der man die Kindeswohlgefährdung messen könne. Kritisch werde es, wenn diese Software zu einer anderen Entscheidung komme, als die Fachkraft im Jugendamt. „Hier können wir ablesen, wie wirkmächtig eine Software sein kann.“

Durch die sozialen Netzwerke verfügten Helfer über Informationen darüber, mit wem sich ihre Klienten austauschten. Dies könnte hilfreich sein, aber andererseits auch zu intensiv in die Privatsphäre des anderen eindringen, erklärte Kutscher und machte deutlich, dass technische Möglichkeiten einerseits und ethische Fragen andererseits beim Einsatz digitaler Medien abgewogen werden müssen.

Das technisch Neue bringe Dilemmata mit sich. Kutscher warnte vor verdeckten, oft schwer nachvollziehbaren Konsequenzen, wenn beim Einsatz digitaler Medien „unser Handeln zunehmend von moralischen Skrupeln befreit ist“. Zur Fachtagung „MenschMachtMaschine“ hatte die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Stiftung Jugend und Medien nach Köln eingeladen.

Von: Johannes Blöcher-Weil

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