Tag der Umkehr

Am 17. November ist der diesjährige Buß- und Bettag. Die evangelischen Landeskirchen von Bayern und Kurhessen-Waldeck führen anlässlich des evangelischen Feiertages eine Kampagne durch, um die Öffentlichkeit auf die Bedeutung des Tages und seine Thematik aufmerksam zu machen. Sein Zweck ist es, dass Christen eigene Fehler erkennen und zu Gott wie auch zu den christlichen Werten umkehren.
Von PRO

 Gemeinsam wollen die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck durch eine Kampagne unter dem Motto " Auf was wartest Du?" den Buß- und Bettag ins Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen. Auf der Website www.busstag.de ist das dazu gehörende Bildmotiv eines roten und eines grünen Ampelmännchens zu sehen. Gegenüber pro erläuterte Karl Waldeck von der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck die Bedeutung des Bildes: Es sei ein Symbol dafür, dass "Warten und Losgehen, Innehalten und Bewegung zu unserem Alltag gehören". Warten solle jedoch nicht nur als Zeitverschwendung empfunden werden. Stattdessen verbinde sich damit die Chance, die Zeit des Wartens zur Orientierung zu nutzen.

Verbreiten wollen beide Kirchen diese Botschaft in Kurhessen-Waldeck und Bayern mit Hilfe von Plakataktionen, Gottesdienstentwürfen und einem Gebetsbüchlein. In Hessen ist zusätzlich dazu ein Radiospot geplant. Seit 2008 haben beide Landeskirchen gemeinsame Kampagnen zum Buß- und Bettag durchgeführt. Bei diesen Aktionen habe es eine lebhafte Resonanz in den Kirchengemeinden gegeben, so Karl Waldeck gegenüber pro. Ebenso sei die Berichterstattung der Medien sehr positiv gewesen.

In den Jahrhunderten nach der Reformation etablierten sich in den evangelischen Gebieten Deutschlands zahlreiche Buß- und Bettage, deren Termine jedoch von Landeskirche zu Landeskirche voneinander abwichen. Noch 1878 gab es nach Darstellung der badischen Landeskirche in den damals 28 deutschen Ländern 24 verschiedene Termine des Buß- und Bettags. Erst seit 1934 ist der Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr der einheitliche Zeitpunkt für den Feiertag. Von 1981 an war der Buß- und Bettag deutschlandweit ein gesetzlicher Feiertag. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wurde er schließlich 1995 abgeschafft. Allein das Bundesland Sachsen hat den Feiertag weiter beibehalten. (pro)

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