Der Rundfunkrat setzt sich aus 74 Mitgliedern zusammen, die aus beiden Bundesländern stammen. Wie das Staatsministerium Baden-Württemberg mitteilte, werden künftig insgesamt je drei Repräsentanten der Landeskirche und der katholischen Kirche mitwirken sowie ein muslimischer Vertreter und einer der israelitischen Religionsgemeinschaften. Der Vertragsentwurf soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause von den Landesregierungen unterzeichnet werden. Bisher gilt ein Staatsvertrag aus dem Jahr 1997. Die Neuerungen sollen der gewandelten Medienwelt besser gerecht werden. In Kraft treten würde die neue Regelung 2014.
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Länder über die Zusammensetzung beraten und sich auf ein Eckpunkte-Papier geeinigt. Die geplante Ersetzung der Freikirchen durch einen muslimischen Vertreter war auf Kritik gestoßen. Der Medienbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF), Markus Bräuer, sagte auf pro-Anfrage: "Die Muslime an der Arbeit des Rundfunkrates zu beteiligen, wird einen aufgeklärten Dialog der Religionen in der Gesellschaft fördern. Sie aber nur auf Kosten der Freikirchen zu integrieren, ist abwegig." Auch zahlreiche freikirchliche Gruppen protestierten.
Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Er soll den Einfluss verschiedener gesellschaftlich relevanter Gruppen auf die Inhalte der Sender garantieren. Das Gremium wählt und berät zudem den Intendanten. (pro)