Strengere Regeln für Fernsehgewinnspiele

Ab sofort gelten für Gewinnspiele in Fernsehen und Radio strengere Vorschriften. Die Regeln sollen "mögliche Täuschungen bei Gewinnspielen ausschließen, die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken", heißt es in der neuen Satzung der Landesmedienanstalten.
Von PRO

Vertreter der Landesmedienanstalten kündigten am Freitag an, dass Verstöße mit bis zu 500.000 Euro geahndet würden, wie die „Deutsche Presseagentur“ (DPA) berichtet. „Die Sender hatten in den letzten Monaten Zeit, ihre Gewinnspielsendungen auf die neue Satzung hin zu optimieren. Um es klar zu sagen: Nur noch die Spiele, die auf dem Fairplay-Grundsatz basieren, haben in Zukunft eine Chance“, kommentierte der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK), Thomas Langheinrich, die neuen Regelungen.

Bislang hatten sich die Sender nur zu Selbstverpflichtungen bereit erklärt. Eine rechtliche Handhabe bestand auf dieser Grundlage aber nicht. Allein im vergangenen halben Jahr hatte die ZAK 33 Verstöße gegen die Selbstverpflichtung festgestellt. „Nachdem die Selbstverpflichtungserklärungen der Sender in der Vergangenheit nicht wirklich gegriffen haben, gibt uns die neue Satzung jetzt die Möglichkeit zu echten Sanktionen“, sagte der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Norbert Schneider, nach Angaben der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Undurchsichtige Regeln, exotische Lösungen

Die Warnung richtet sich insbesondere an Privat-Sender wie „9Live“ mit sogenannten „Call-In-Sendungen“. In diesen fordern Moderatoren die Zuschauer auf, die Lösung des laufenden Gewinnspiels per Telefon durchzugeben. Die Anrufe sind kostenpflichtig, die Sendungen ziehen sich oft über Stunden, ohne dass Anrufer durchgestellt werden. Die richtige Antwort ist für den Zuschauer dabei ohnehin kaum zu ermitteln – zu undurchsichtig die Regeln, zu exotisch die gesuchten Begriffe.

Das soll sich jetzt ändern. Die neue Satzung sieht unter anderem vor, dass die Gewinnspiele nach eindeutigen und verständlichen Regeln ablaufen müssen. Diese müssen sowohl in der Sendung als auch im Internet angezeigt werden. Lösungsworte müssen in gängigen Lexika aufzufinden sein. Auch dürfen Zuschauer nicht mehr stundenlang in der Leitung gehalten werden: Mindestens alle 30 Minuten muss ein Anrufer durchgestellt werden, die Höchstdauer der Spiele ist beschränkt auf höchstens drei Stunden. Auch die Kosten für den Anrufer sind vorgeschrieben: Ein Anruf darf höchstens noch 50 Cent kosten, die Aufforderung zu wiederholtem Abrufen ist ab sofort verboten. Außerdem müssen die Lösungen im Anschluss an die Sendung drei Tage im Internet zu finden sein.

„Auf Dauer auch die Lizenz in Gefahr“

Dass es bei wiederholten Verstößen auch zu einer strengeren Ahndung als einer Geldstrafe kommen kann, hatte Langheinrich bereits im Februar angekündigt. In einer Pressemeldung der ZAK ließ er verlauten, dass bei wiederholten Verstößen gegen die neue Satzung „auf Dauer natürlich auch die Lizenz“ berührt werden könne. (PRO)

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