Am Montag demonstriert erstmals das Bündnis „Leipzig gegen die Islamisierung des Abendlandes“. Streit gab es darüber, ob dabei Mohammed-Karikaturen gezeigt werden dürfen: Das Ordnungsamt hatte dies verboten, bis sich der Bürgermeister einmischte.
Bei der Legida-Demonstration in Leipzig am Monatgabend dürfen Mohammed-Karikaturen gezeigt werden. Ein Verbot hatte für deutliche Kritik gesorgt
Die Mohammed-Karikaturen aus der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo dürfen bei der Demonstration „Leipzig gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Legida) am Montagabend doch gezeigt werden. Laut einem Bericht des MDR sagte Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung am Mittag, die Meinungsfreiheit könne nach den Anschlägen in Paris nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Auflage, dass keine Karikaturen gezeigt werden dürften, sei zu weit gegangen.
Die Stadt Leipzig und die Anmelder der Demonstration hatten sich auf ein solches Verbot verständigt, berichtete die Leipziger Volkszeitung (LVZ). Es sei dem Stadtsprecher Matthias Hasberg zufolge nicht allein vom Ordnungsamt ausgesprochen worden, sondern im „gegenseitigen Einvernehmen“, da Mohammed-Karikaturen eine Provokation darstellen könnten. Allerdings hätte das Verbot nicht für die angemeldeten Gegenveranstaltungen gegolten. Hasberg verteidigte am Sonntag die Entscheidung gegen Kritik: Sie sei vom Versammlungsrecht gedeckt und beschränke die Meinungsfreiheit nicht.
Dass aber genau dies der Fall wäre, kritisierte unter anderem der Deutsche Journalisten-Verband. „Es ist nicht die Aufgabe eines Ordnungsamts, über die Zulässigkeit von Mitteln der Satire zu entscheiden“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Michael Konken, laut Deutscher Presse-Agentur (dpa). Weltweit würden seit dem Anschlag auf die Redaktion des Pariser Satiremagazin Charlie Hebdo Menschen für Meinungsfreiheit demonstrieren. Dass eine deutsche Behörde ebendiese verbieten wolle, sei „unglaublich“. Meinungsfreiheit müsse auch in Leipzig gelten, mahnte Konken.
Ähnlich äußerte sich auch der Leipziger FDP-Stadtrat Jens Hobusch und sprach von „Zensur“. Meinungsfreiheit gelte auch für „Kritiker und Feinde unserer offenen und liberalen Gesellschaft“, sagte er gegenüber der LVZ.
Der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza hält die ursprünglichen Bestimmungen der Stadt Leipzig gegenüber Legida jedoch für gerechtfertigt. Die Karikaturen könnten gewaltbereite Muslime auf den Plan rufen, sagte er gegenüber der dpa. „Die Gefahr von Gewalttätigkeiten ist daher nicht von der Hand zu weisen.“ Um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, dürften Behörden bei Demonstrationen Auflagen machen, selbst die Meinungsfreiheit dürfe eingeschränkt werden, erklärte Pestalozza. Jedoch stehe in Frage, ob diese im Fall der Karikaturen überhaupt betroffen sei.
Die Pegida-Demonstranten in Dresden wollen am Montagabend schweigend einen Trauermarsch veranstalten und an die Opfer des Anschlags auf die Redaktion von Charlie Hebdo erinnern. Auch die Alternative für Deutschland (AfD) wird sich daran beteiligen. Das stieß bei verschiedenen Politikern auf Kritik. Justizminister Heiko Maas (SPD) warf den Organisatoren in der Bild-Zeitung vor, die Opfer des Anschlags zu missbrauchen. Es sei „heuchlerisch“, dass sie derer gedenken wöllten, „die sie vor einer Woche noch als Lügenpresse beschimpft haben“. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) sagte der Bild am Sonntag, es sei „schäbig“, den Anschlag für eigene Zwecke zu instrumentalisieren. (pro)
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.
Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Externe Inhalte / Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.