Streit um Abtreibungen: Chefarzt verlässt Klinik

Ein Chefarzt im niedersächsischen Dannenberg will die dort ansässige Klinik verlassen, weil er entgegen seiner christlichen Glaubensüberzeugung Abtreibungen weiterhin erlauben soll. Die deutsche Vertretung des schwedischen Mutterkonzerns hatte gefordert, dass an der Klinik auch in Zukunft Abtreibungen möglich sein müssten.
Von Norbert Schäfer
Im Streit um Abtreibungen in seiner gynäkologischen Fachabteilung folgt ein christlicher Chefarzt seinem Gewissen und will das Klinikum verlassen

Im Streit um Abtreibungen an der Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg hat der Chefarzt der gynäkologischen Abteilung, Thomas Börner, Konsequenzen gezogen. Der Arzt will die Klinik verlassen. Das berichtet die Elbe-Jeetzel-Zeitung am Donnerstag. Dem Bericht zufolge hatte Börner für seine Einstellung als Leiter der Fachabteilung zur Voraussetzung gemacht, dass er und sein Team keine Abtreibungen mehr vornehmen müssen. Das hatte die örtliche Klinikleitung zwar akzeptiert, die deutsche Vertretung des schwedischen Gesundheitskonzerns Capio in Fulda hingegen nicht. Capio forderte, dass an der Klinik weiterhin Abtreibungen möglich sein müssten. Börner wolle die Klinik nun „mittelfristig verlassen“, schreibt die Zeitung und beruft sich auf eine Mitteilung der Klinik. Ein Kompromiss habe demnach nicht gefunden werden können.

Es gibt kein „Recht auf Abtreibung“

Dem Weggang des Arztes war eine öffentliche Debatte voraus gegangen. Unter anderem hatte der NDR am Montag in der Sendung „Hallo Niedersachsen“ über die Weigerung des Arztes berichtet, Abtreibungen vorzunehmen. In der Sendung hatten sowohl der Moderator als auch eine Vertreterin der Beratungsorganistation Pro Familia von einem „Recht auf Abtreibung“ gesprochen. Das hatte die Deutsche Evangelische Allianz kritisiert und von dem Sender gefordert, „in einer öffentlichen Klarstellung dem Fernsehpublikum die wirkliche Rechtslage“ zu verdeutlichen und sich von der Falschaussage zu distanzieren.

Auf Anfrage der christlichen Nachrichtenagentur idea teilte der NDR am Donnerstag mit, dass die Formulierung – „Recht auf Abtreibung“ – „in der Tat nicht korrekt“ gewesen sei. Die Redaktionsleiterin der Sendung „Hallo Niedersachsen“, Andrea Lütke, teilte der Nachrichtenagentur mit: „Richtiger wäre es gewesen, in dem Interview zu sagen, dass Frauen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Strafe einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können. ‚Hallo Niedersachsen‘ ist eine Live-Sendung und so ist es in dem Interview zu einer ungenauen Verkürzung gekommen. Diese Formulierung hat unser Moderator nicht aus Unkenntnis gewählt.“ In der Folgeberichterstattung habe der Sender nach Angaben von Lütke die „Ungenauigkeit“ korrigiert.

Im Mai 1993 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil festgestellt, dass der Schwangerschaftsabbruch für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen werden muss. Nach der sogenannten Fristenregelung bleibt innerhalb der ersten zwölf Wochen ein Abbruch einer Schwangerschaft nach Teilnahme an einem Beratungsgespräch zwar im Sinne des Paragraf 218a des Strafgesetzbuches rechtswidrig, aber straflos. (pro)

Von: nob

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