Streikrecht mit Einschränkungen für kirchliche Mitarbeiter

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in seinem Urteil am Dienstag entschieden: Die Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen dürfen künftig unter bestimmten Umständen für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Die Kirchen dürfen aber auch den sogenannten dritten Weg wählen und mit Gewerkschaften verbindliche Verhandlungsergebnisse vereinbaren.
Von PRO

Es wies damit Klagen kirchlicher Arbeitgeber zurück, die Streikaufrufe der Gewerkschaft "Verdi" und des "Marburger Bundes" untersagen lassen wollten. Ausgeschlossen bleiben Arbeitskämpfe jedoch innerhalb des sogenannten Dritten Weges, wenn hier in paritätischen Kommissionen die Arbeitsbedingungen verbindlich ausgehandelt werden. Die Gewerkschaften müssen zudem organisatorisch mit eingebunden werden.

Die obersten Arbeitsrichter bestätigten zugleich das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, womit diese ihre Angelegenheiten selbst regeln dürfen. Jedoch dürfe auch dies nicht zu einem rechtsfreien Raum führen. Auch die Interessen der Gewerkschaften müssten berücksichtigt werden.

Mit 1,3 Millionen Beschäftigten sind die Kirchen nach dem öffentlichen Dienst der zweitgrößte Arbeitgeber der Republik. Die Wochenzeitung "Die Zeit" hatte in ihrer Ausgabe am vergangenen Donnerstag berichtet, dass seit Jahren ein Streit zwischen den Gewerkschaften und den Kirchen tobe. Auf politischer Ebene warf vor allem die Linkspartei den kirchlichen Einrichtungen immer wieder vor, dass sie ihre kirchlichen Sonderrechte sehr großzügig auslege. Lohndumping und das fehlende Recht auf Streik waren Steine des Anstoßes.

Kirchliche Einrichtungen durften bisher ein eigenes Arbeitsrecht anwenden, gestützt auf das Selbstbestimmungsrecht, das den Religionsgemeinschaften nach § 140 des Grundgesetzes zusteht. Egal wie das Urteil ausfalle, schreibt die "Zeit", werde die eigentliche Streitursache – die Unzufriedenheit bei einem Teil der Kirchenangestellten –  nicht beseitigt. In dem "Zeit"-Beitrag berichtet eine Krankenschwester eines kirchlichen Hauses von den Lohnunterschieden  gegenüber ihren Kollegen in städtischen Kliniken.

Steigender Kostendruck im Sozial- und Gesundheitswesen

Was Jahrzehnte lang reibungslos funktioniert habe, falle jetzt dem Wettbewerb und dem steigenden Kostendruck im Gesundheitswesen zum Opfer. Die Gewerkschaft "Ver.di" bemängelte, dass die Arbeitnehmerseite in den Lohnkommissionen strukturell unterlegen sei: Einfache Angestellte säßen dort juristisch und wirtschaftlich versierten Geschäftsführern gegenüber, heißt es in dem "Zeit"-Artikel. Dies führe häufig zu einem niedrigeren Urlaubsanspruch und einer schlechtern Eingruppierung von kirchlichen Mitarbeitern. Von der "Zeit" angefragte Kirchenvertreter sahen solche Vorkommnisse als Einzelfälle. Missstände würden nach Bekanntwerden schnell beseitigt.

Eine andere Methode, die die Gewerkschaft bei den Kirchen anprangert, sei die Ausgliederung von bestimmten Arbeitsbereichen. In der Katholischen Kirche gelte seit Kurzem eine Art Ultimatum: Bis zum 31. Dezember 2013 müssten sich alle Einrichtungen entscheiden, ob sie ihre Mitarbeiter konsequent nach den Vorgaben der Kirche beschäftigen oder nicht, sonst werden sie ausgeschlossen und haben keinen Anspruch mehr auf einen rechtlichen Sonderstatus. Auf diesem Wege solle das "Auslagerungs-Unwesen" gestoppt werden.

Etliche Einrichtungen verlassen den Kirchenweg

Nach "Zeit"-Recherche lasse sich ein flächendeckender niedriger Lohn der Kirche gegenüber anderen Einrichtungen nicht belegen. Kirchenfunktionäre vermuten eine Kampagne von "Ver.di". Die Gewerkschafter begründen ihre Bedenken damit, dass etliche Einrichtungen den Kirchenweg verlassen hätten und mittlerweile über Tarifverträge verhandelten. Auch Mitarbeiter wendeten sich ab. Vieles davon passe laut der Gewerkschaft nicht zum Kerngedanken der "christlichen Dienstgemeinschaft" und des kirchlichen Weges – vor allem in der Auseinandersetzung mit mündigen Mitarbeitern.

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur dpa Anfang des Jahres von einem "latenten Konflikt zwischen kirchlichem Selbstverständnis und Arbeitsrecht". So halte die Kirche  bei der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse in ihren Einrichtungen am "Dritten Weg" fest, bei dem Löhne in paritätisch besetzten Kommissionen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Konsens ausgehandelt würden.

Kein Weniger an Rechten

Caritas-Präsident Peter-Maria Neher verteidigte das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Kirchenmitarbeiter hätten "nicht ein Weniger an Rechten", sondern es gebe ein anderes System der Tariffindung, sagte er am Dienstag im ARD-"Morgenmagazin". Die SPD-Politikerin Ingrid Matthäus-Maier hält den Sonderweg der Kirche beim Arbeitsrecht für "überholt". Sie forderte eine Stärkung der Rechte der Mitarbeiter. (pro/ dpa)

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