Sterbehilfe-Vereine verbieten

Im Bundestag formieren sich die ersten Interessengruppen zum Thema Sterbehilfe. Am Freitag stellten die SPD-Politikerinnen Kerstin Griese und Eva Högl ihren Vorschlag für ein Gesetz vor. Es beinhaltet ein Verbot organisierter Suizidbeihilfe.
Von PRO
Kerstin Griese will organisierte Sterbehilfe verbieten
Bisher wurde viel geredet und wenig schriftlich dargelegt in Sachen Sterbehilfe. Klar ist: Grünen-Politikerin Renate Künast steht derzeit für die liberalste Forderung. Sie will entsprechende ehrenamtlich arbeitende Vereine erlauben. Die andere Seite des Spektrums bildet Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Er will organisierte Suizidbeihilfe verbieten, möglicherweise sogar noch mehr. Zwischen ihm und Künast ist viel Platz für weitere Vorschläge. Einer kam am Freitag aus der SPD-Fraktion. Griese und Högl erklärten, ihnen schwebe ein Verbot organisierter Suizidbeihilfe vor, Ärzte wollen die beiden Politikerinnen aber nicht mit restriktiven Regeln belegen. Soll heißen: In diesem Bereich bliebe alles, wie es derzeit ist. Vor der Sommerpause hatte Griese erklärt, sie sei gegen ein strafrechtliches Gesetz, stattdessen wolle sie die organisierte Sterbehilfe mit Mitteln des Vereinsrechts unterbinden. Es habe sich herausgestellt, dass die entsprechenden existierenden Gesetze dies nicht möglich machten, erklärte sie am Freitag. „Wir wollen diejenigen bestrafen, die mit Sterbehilfe Geld verdienen wollen“, sagte Griese. Und: „Wir wollen nicht, dass Sterbehilfe zum Normalfall wird.“ Deshalb wollten sie und Högl im Falle der Ärzte keinen neuen „Erlaubnistatbestand“ schaffen. Die gegenwärtige Praxis zeige, dass es dort keiner Regelung bedarf. Die Zahl der Fälle, in denen Ärzte individuell Suizidbeihilfe leisteten, sei gering.

Keine Sterbehilfe-Abteilung im Krankenhaus

Bleibt die Frage, ab wann die Suizidbeihilfe als „organisiert“ und damit nach dem Vorschlag Grieses und Högls als strafbar anzusehen wäre. Denn in ihrem Papier formulieren die Abgeordneten: „Auch Einzelpersonen, die im Zentrum ihrer Tätigkeit assistierten Suizid bzw. aktive Sterbehilfe regelmäßig und organisiert betreiben“ seien zu verbieten. „Es wird unsere Aufgabe sein, diese Abgrenzung vernünftig hinzubekommen“, sagte Högl bei der Vorstellung. Sterbehelfer wie den prominenten Medziner Uwe-Christian Arnold wolle sie eindeutig bestrafen. Einen „Sterbehilfe-Arzt“ solle es nicht geben und auch keine „Sterbehilfe-Abteilung“ im Krankenhaus. Neben dieser Regelung wollen Griese und Högl mehr Hospizplätze schaffen, die Palliativmedizin stärken und für mehr Aufklärung unter den Patienten sorgen. Die Abstimmung über ein neues Gesetz im Bundestag ist für das letzte Quartal 2015 vorgesehen. Eine erste Aussprache der Parlamentarier im Plenum gibt es im November. (pro)
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