Befürworter einer liberalen Sterbehilferegelung in Deutschland haben sich am Montag gegen die Dominanz religiöser Wertvorstellungen in der Debatte ausgesprochen. Unter ihnen war auch Grünenpolitikerin Renate Künast.
Von PRO
Foto: pro
Renate Künast ist gegen ein striktes Verbot von Sterbehilfevereinen
Bei einer Podiumsdiskussion sprach sich Künast erneut gegen eine Verschärfung der derzeitigen Rechtslage in Sachen Suizidbeihilfe aus. Ihrer Meinung nach soll auch eine organisierte Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben. Alle Vorschläge für eine striktere gesetzliche Neuregelung bedeuteten eine wesentliche Verschlechterung der Situation in Deutschland, erklärte die Politikerin. Dabei kritisierte sie unter anderem eine religiös motivierte Ablehnung der Sterbehilfe, etwa durch einige Unionspolitiker wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. „Eigene ethisch-moralische Kategorien“ gehörten nicht ins Strafgesetzbuch. Künast plädierte dafür, Gesetze „in einem säkularen Land“ nicht von religiös begründeten Wertvorstellungen abhängig zu machen.
„Das Problem ist immer die Religion“
Über die erlaubte Suizidbeihilfe in den Niederlanden berichtete der Präsident des Sterbehilfe-Dachverbandes „Right to Die Europe“, Aycke Smook. Es habe Fortschritte und gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Thema Sterbehilfe immer nur dann gegeben, „wenn keine religiösen Parteien an der Regierung beteiligt waren“. Spontanen Beifall erhielt der Niederländer für seine Aussage: „Das Problem ist immer die Religion“.
Der Geschäftsführer des Schweizer Sterbehilfevereins „Exit“, Bernhard Sutter, sieht den gesellschaftlichen Wandel als Grund dafür, dass eine Mehrheit der Schweizer für eine Freigabe der Suizidbeihilfe stimmte. Die Generationen nach dem Zweiten Weltkrieg seien es gewohnt, selbstbestimmt zu leben und wollten am Ende ihres Lebens „keinen Arzt oder Pfarrer um Erlaubnis bitten müssen“. Selbsthilfevereine seien auch deshalb notwendig, weil Ärzten oft Zeit und Wissen für eine ausführliche Beratung Suizidaler fehlten. Angehörige seien im Normalfall zu sehr emotional belastet, um Leidenden zu helfen.
Der bekannte Sterbehelfer und Arzt Uwe-Christian Arnold warf Krankenhäusern Profitgier vor. Patienten würden aus finanziellen Gründen künstlich am Leben gehalten, anstatt sie in Würde sterben zu lassen. Auch im Falle einer gesetzlichen Erlaubnis sogenannter Sterbehilfevereine müssten Vorkehrungen getroffen werden, um deren Streben nach Gewinn zu minimieren, wie es etwa im US-Bundestaat Oregon der Fall sei. Dort hatte sich im vergangenen Jahr die Krebspatientin Brittany Maynard mit ärztlicher Hilfe das Leben genommen.
Zur Debatte eingeladen hatten die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, die humanistische Giordano-Bruno-Stiftung und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten. Der Deutsche Bundestag will im Laufe des Jahres über eine Regelung der Suizidbeihilfe abstimmen. (pro)
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.
Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Externe Inhalte / Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.