Eine Parlamentariergruppe aus Unions- und SPD-Abgeordneten will die Suizidbeihilfe in engen Grenzen erlauben. Damit wollen die Politiker Ärzten den Rücken stärken.
Von PRO
Foto: CDU/CSU
Peter Hintze will vor allem Rechtssicherheit für Ärzte schaffen. Deshalb möchte er die Suizidbeihilfe in engen Grenzen erlauben
Am Donnerstag hat eine Gruppe aus dem Deutschen Bundestag um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) ihre Vorschläge für die Regelung der Sterbehilfe in Deutschland vorgestellt. Demnach soll Ärzten die Beihilfe zum Suizid erlaubt sein, wenn der Sterbewillige volljährig und in der Lage ist, selbst zu entscheiden, wenn er an einer unheilbaren und tödlichen Erkrankung „schwer“ leidet, wenn er ausführlich beraten wurde und ein zweiter Arzt die Diagnose des ersten bestätigt hat.
Als Christ davon überzeugt
„Wir stehen in der Mitte“, beschrieb Hintze das Eckpunktepapier. „Ich bin als Christ davon überzeugt, dass ein Mensch auch das Recht hat, in Frieden einzuschlafen“, sagte er. Ein Verbot organisierter Sterbehilfe sieht sein Vorschlag derzeit nicht vor. Deshalb halte er es aber nicht für falsch. Er schloss auch nicht aus, dass ein Gesetzesvorschlag am Ende ein solches Verbot enthalten könnte. Dies dürfe aber nicht Ärzte betreffen, die regelmäßig Beihilfe zur Selbsttötung leisteten.
Neben Lauterbach und Hintze gehören auch Carola Reimann (SPD), Burkhard Lischka (SPD), Katherina Reiche (CDU) und Dagmar Wöhrl (CSU) zu der Gruppe, die das Eckpunktepapier ausgearbeitet hat. „Es gibt hier kein Richtig oder Falsch“, sagte Wöhrl. Es sei aber wichtig, dass die derzeitige Rechtsunsicherheit bei Ärzten beseitigt werde. In Deutschland gibt es bislang keine rechtliche Regelung der Suizidbeihilfe. Die Bundesärztekammern haben Richtlinien erlassen, die bei Nichtbeachtung je nach Bundesland zum Verlust der Zulassung führen können. Diese sind aber nicht einheitlich.
Gewissensfreiheit für Ärzte
Reiche erklärte, niemand dürfe die Gewissensfreiheit der Ärzte aufgrund religiöser Dogmen beschränken, und weiter: „Aus der Nächstenliebe darf kein Zwang zum Leiden werden.“ Lauterbach kritisierte ein strafrechtliches Verbot. Dadurch entstehe die Gefahr, dass Ärzte sich zunehmend vom Sterbenden distanzierten. Außerdem könnten Menschen, die ihr Leben beenden wollten, dann in den Suizid gedrängt werden. Es müsse stattdessen eine Möglichkeit geben, unter ärztlicher Aufsicht aus dem Leben zu scheiden. Statt einer Änderung des Strafrechts sieht das Eckpunktepapier einen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, der an die Handhabe bei der Patientenverfügung geknüpft sein soll.
Bereits in der vergangenen Woche hatten Kerstin Griese und Eva Högl aus der SPD-Fraktion ein Grundsatzpapier zur Sterbehilfe vorgestellt. Dieses sieht vor, Sterbehilfe-Vereine zu verbieten. Ärzten wollen die Politikerinnen Gewissensfreiheit gewähren, indem sie die derzeitige rechtliche Grauzone in diesem Bereich beibehalten.
Debatte nimmt Fahrt auf
Mit dem zweiten Vorschlag aus der Gruppe um Hintze und Lauterbach nimmt die Debatte um Sterbehilfe im Deutschen Bundestag Fahrt auf. Mitte November soll es eine erste orientierende Aussprache im Plenum geben. Eine Abstimmung über ein neues Gesetz ist für Ende 2015 vorgesehen. Auch wenn es von weiteren Parlamentariergruppen bisher keine Eckpunktepapiere zum Thema gibt, sind mindestens zwei weitere Positionen auszumachen: Renate Künast (Grüne) hat sich immer wieder gegen ein Verbot der organisierten Sterbehilfe gewandt. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hingegen steht für eine eher restriktive Verordnung, die sich im Strafrecht niederschlagen soll. (pro)
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