Sterbehilfe: Gewissensfrage, Nächstenliebe oder Mord?
Am Dienstag stellt eine Gruppe aus Ärzten, Juristen und Ethikern einen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe vor – Zeit für weitere Grundsatzdebatten über die Gestaltung des Lebensendes bei tödlichen Krankheiten.
Streitpunkt Sterbehilfe: Darf ein Arzt das Leiden von unheilbar kranken Patienten verkürzen?
Der neue Gesetzesentwurf soll Ärzten erlauben, Todkranken beim Suizid zu helfen. Dies empfinden viele Menschen als falsch und weisen auf Alternativen hin. Laut Bundesärztekammer dürfen Mediziner „keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“, wie es in ihrer Musterberufsordnung aus dem Jahr 2011 heißt. Dennoch gibt es zahlreiche Ärzte, die trotzdem dafür sind.
Der Politiker und Mediziner Karl Lauterbach (SPD) spricht sich im Magazin Spiegel für die Unterstützung der Ärzte bei der Selbsttötung der Patienten aus. „Ich halte ein striktes Verbot der Sterbehilfe für nicht zeitgemäß. Es gibt Menschen, die den berechtigten Wunsch haben, dass man ihnen beim Sterben hilft. Einige wenige unheilbar Kranke, zum Beispiel Krebspatienten, kommen schon heute in den Genuss einer guten Schmerztherapie und gelangen dennoch durch ihr Leiden zu dem Schluss, dass sie sterben möchten.“
„Eine Frage des Gewissens“
Jedoch sollten Grenzen für die Beihilfe strafrechtlich definiert sein, findet Lauterbach. „Die Menschen werden die Sterbehilfe nur dann als Fortschritt sehen, wenn wir dafür klare Kriterien formulieren.“ So solle beispielsweise jede Form der kommerziellen Sterbehilfe untersagt sein, zudem müsse der Patient unheilbar krank sein, dürfe allerdings nicht unter Depressionen leiden. Doch müsse es für jeden Mediziner „eine Frage des Gewissens“ sein, einem Patienten beim Selbstmord zu helfen.
Die Gefahr, nicht schwer leidende Menschen mit der Sterbehilfe unter Druck zu setzen, müsse jedoch ernst genommen werden, betont der SPD-Politiker. Um dem entgegenzuwirken, solle die Politik die Palliativmedizin verbessern. Die Angst vor dem Tod „können wir zumindest zum Teil nehmen, wenn wir neben die Palliativmedizin die Möglichkeit einer eng begrenzten Sterbehilfe stellen“.
Alternativlösungen für Patienten
Die Palliativmedizinerin Petra Anwar sagte im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung am Montag, dass Ärzte für den Suizid ihrer Patienten nicht zuständig sein sollten. „Das Sterben ist nicht schrecklich, wenn ich Zugang zur Palliativmedizin habe, wenn ich also eingebettet bin in ein sicheres Netzwerk, das mir auch Nestwärme geben kann mit Ärzten und Seelsorgern als Ansprechpartner.“
Bei ihrer Arbeit mit Sterbenskranken hat sie die Erfahrung gemacht, dass durch Gespräche der Wunsch nach einem raschen Suizid abgemildert werden kann. „In der Regel relativiert sich der Sterbewunsch. Die Menschen gewöhnen sich an die Situation.“ Daher kritisiert sie an Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas, dass diese keine weiteren Möglichkeiten aufzeigten. „Man muss den Menschen eine Alternative aufzeigen, und sie müssen sich sicher fühlen bei ihren Ärzte. Dann ertragen sie auch so eine Zeit der Schwäche.“ Wie Lauterbach fordert auch Anwar den Ausbau des Palliativnetzes. „Es hat sich noch nicht festgesetzt: Mit Ohrenschmerzen gehe ich zum HNO-Arzt und mit Leiden, die zum Tod führen, zum Palliativmediziner. Das muss selbstverständlich sein“, sagt Anwar.
„Helfer zum Leben“
Darf ein Arzt seinem Patienten also Gift spritzen, um sein Leiden zu verkürzen? Das Bundesgesundheitsministerium unter Hermann Gröhe (CDU) fordert in diesen Fragen ein klares Nein. Doch Widerstand kommt aus den eigenen Reihen. Für den CDU-Politiker Peter Hintze ist die Beihilfe zum Suizid ein „Gebot der Nächstenliebe“. Er meint, „es kann keinen Zwang zu einem qualvollen Tod geben.“
Auch unter Christen fallen die Meinungen unterschiedlich aus. Der Schweizer Katholik Hans Küng, Autor des Buches „Glücklich sterben?“, hat sich bereits mehrfach klar für die ärztliche Beihilfe zum Suizid ausgesprochen. Anne Schneider, die Ehefrau des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche Nikolaus Schneider, hat sich nach ihrer Brustkrebs-Diagnose ebenfalls entschieden, im Notfall zum Sterben in die Schweiz zu fahren. Ihr Mann hingegen ist gegen assistierten Suizid. Er hat aber öffentlich erklärt, seine Frau in die Schweiz zu begleiten.
„Helfer zum Leben“
Volker Kauder sagte Anfang August bei der 119. Allianzkonferenz in Bad Blankenburg: „Wir wollen das organisierte Helfen zum Sterben verbieten.“ Dazu gebe es zwei Formen: So gibt es etwa in der Schweiz Einrichtungen, die für ihren Dienst zum Sterben Geld verlangen. „Kein Profit mit dem Sterben“, forderte Kauder. Seine Fraktion wolle darüber hinaus Organisationen verbieten, die sich mit dem Sterben beschäftigten, beispielsweise Sterbehilfevereine.
Von Christen verlangte der Fraktionsvorsitzende: „Wenn wir Christen in dieser Diskussion nicht klar und deutlich formulieren, dass es entscheidend ist, die Sterbenden zu begleiten und nicht das rasche Beenden von Leben, dann verlieren wir eine wichtige Verantwortung in unserer Gesellschaft.“ Er sei „felsenfest davon überzeugt, dass sich die Tür, wenn sie einmal geöffnet wird, nicht mehr schließen lässt.“
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hält strikt gegen eine Lockerung bei der Beihilfe zum Suizid. „Ärzte sind Helfer zum Leben, nicht zum Tod“, sagt er. (pro)
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