Auch nach der ersten Debatte zur Sterbehilfe im Bundestag sind viele Parlamentarier noch unentschlossen. Doch schon jetzt zeichnet sich ab, wie ein neues Gesetz aussehen könnte. Eine Liberalisierung muss niemand fürchten. Eine Analyse von Anna Lutz
Von PRO
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Die erste Debatte im Bundestag zur Suizidbeihilfe ist vorüber. Abgestimmt wird erst im kommenden Jahr
Die Debatte um eine rechtliche Regelung der Suizidbeihilfe im Bundestag hat eines eindrucksvoll deutlich gemacht: Ein Gesetz wird die Regelung der Suizidbeihilfe in Deutschland nicht liberalisieren, denn schon jetzt sind Sterbehilfe-Vereine und die Beihilfe zur Selbsttötung durch Ärzte straffrei. Vielmehr geht es derzeit um die Frage, wieviel Verbot denn notwendig ist, um einerseits einen Dammbruch zu verhindern und andererseits das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ausreichend zu achten. Im kommenden Sommer soll ein neues Gesetz beschlossen werden. Bis zum Frühjahr werden sich Abgeordnete in Gruppen zusammengefunden haben, die Vorschläge für eine Regelung unterbreiten und über die im Plenum abgestimmt wird. Der Formierungsprozess ist schon jetzt in vollem Gange, Grundsatzpapiere sind bereits veröffentlicht. So ist heute absehbar, welche Wege sich im kommenden Jahr beim Gesetz zur Sterbehilfe auftun werden.
Drei mögliche Wege
Die Liberalen: Eine Gruppe um Renate Künast (Grüne) setzt sich dafür ein, dass nicht-kommerziell arbeitende Sterbehilfe-Vereine weiterhin legal bleiben. Die Organisationen sollen aber klare Vorgaben bekommen. Sie müssen Suizidale vorab ausführlich beraten und sicherstellen, dass der Patient selbstbestimmt entscheidet. Es muss eine Patientenverfügung geben und eine vorherige ärztliche Begutachtung nach Vier-Augen-Prinzip. Welche Kriterien die Suizidbeihilfe möglich machen sollen, haben die Abgeordneten noch nicht geregelt. Ärzten soll die Suizidbeihilfe auch in Einzelfällen weiterhin erlaubt sein.
Die Konservativen: Einer weiteren Gruppe aus Unionspolitikern schwebt eine streng-restriktive Regelung vor. Die Bundestagsabgeordneten Michael Brand (CDU), Claudia Lücking-Michel (CDU) und Michael Frieser (CSU) sprechen sich in ihrem Positionspapier für ein Verbot organisierter Sterbehilfe und ein zusätzliches Werbeverbot aus. Dieses beträfe Sterbehilfe-Vereine, aber auch Ärzte, die mehrfach Beihilfe zum Suizid leisten. Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dürfte dieser Position zuneigen. Er hatte im Vorgeld mehrfach erklärt, organisierte Sterbehilfe verbieten zu wollen.
Die Mitte: Es gibt schon jetzt verschiedene Grundsatzpapiere, die einen Mittelweg vorschlagen. Exemplarisch sei hier eine aus SPD, CDU und CSU zusammengesetzte Gruppe um Peter Hintze (CDU) genannt, die vor allem Rechtssicherheit für Ärzte erreichen will. Zwar gibt es derzeit kein Gesetz, das Medizinern die Beihilfe zum Suizid verbietet, die Kammern einiger Bundesländer ahnden es aber mit Verlust der Zulassung. Hintze und Co. schwebt ein Gesetz vor, dass Ärzten die Beihilfe zum Suizid ausdrücklich erlaubt, wenn der Sterbewillige volljährig und in der Lage ist, selbst zu entscheiden, wenn er an einer unheilbaren und tödlichen Erkrankung „schwer“ leidet, wenn er ausführlich beraten wurde und ein zweiter Arzt die Diagnose des ersten bestätigt hat. Ein Verbot von Sterbehilfe-Vereinen sehen die Politiker derzeit nicht vor, schließen aber auch nicht aus, dies noch in ihren Vorschlag aufzunehmen.
In zwei Punkten sind sich übrigens alle Gruppen einig: Ärzten und Angehörigen soll im Einzelfall die Beihilfe zum Suizid rechtlich erlaubt bleiben. Zudem wollen sowohl die Liberalen als auch die Konservativen und jene in der Mitte einen massiven Ausbau der Palliativ- und Hospizarbeit. Denn selbst für Renate Künast ist die Suizidbeihilfe lediglich das allerletzte Mittel. (pro)
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