Die Debatte um eine rechtliche Regelung der Suizidbeihilfe im Bundestag hat eines eindrucksvoll deutlich gemacht: Ein Gesetz wird die Regelung der Suizidbeihilfe in Deutschland nicht liberalisieren, denn schon jetzt sind Sterbehilfe-Vereine und die Beihilfe zur Selbsttötung durch Ärzte straffrei. Vielmehr geht es derzeit um die Frage, wieviel Verbot denn notwendig ist, um einerseits einen Dammbruch zu verhindern und andererseits das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ausreichend zu achten. Im kommenden Sommer soll ein neues Gesetz beschlossen werden. Bis zum Frühjahr werden sich Abgeordnete in Gruppen zusammengefunden haben, die Vorschläge für eine Regelung unterbreiten und über die im Plenum abgestimmt wird. Der Formierungsprozess ist schon jetzt in vollem Gange, Grundsatzpapiere sind bereits veröffentlicht. So ist heute absehbar, welche Wege sich im kommenden Jahr beim Gesetz zur Sterbehilfe auftun werden.