Sterbehilfe: Abgeordnete wollen neuen Vorschlag bis zum Sommer

Eine gesetzliche Regelung der Hilfe bei der Selbsttötung war in der vergangenen Wahlperiode gescheitert. Jetzt planen Abgeordnete einen neuen Vorstoß. Ihr Ziel ist diesmal ein einziger kompromissfähiger Vorschlag statt konkurrierender Entwürfe.
Reichstagsgebäude

Abgeordnete mehrerer Fraktionen wollen einen neuen Versuch für eine Regelung des assistierten Suizids unternehmen. Ziel sei ein Entwurf, „der möglichst im ersten Halbjahr dieses Jahres in den Bundestag eingebracht werden soll“, sagte die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther dem Evangelischen Pressedienst (epd). Teil der Gruppe ist auch der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling. Angestrebt werde, „einen einheitlichen Gesetzentwurf zum Umgang mit dem assistierten Suizid vorzulegen“, sagte der Justiziar der Unionsfraktion dem epd.

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 wird im Bundestag um eine Regelung für den assistierten Suizid gerungen. Das Karlsruher Gericht kippte damals das pauschale Verbot dieser Form der Sterbehilfe, bei der Sterbewilligen beispielsweise tödlich wirkende Medikamente überlassen werden. Weil sie nicht durch einen Dritten verabreicht werden, ist die Hilfe bei der Selbsttötung zu unterscheiden von der verbotenen Tötung auf Verlangen.

Regelung in der vergangenen Wahlperiode gescheitert

In der vergangenen Wahlperiode scheiterte eine gesetzliche Regelung. Damals konkurrierten im Bundestag zwei Vorschläge, von denen am Ende keiner eine Mehrheit erhielt. Die Vorschläge hatten im Grundsatz vieles gemeinsam, sahen aber unterschiedlich strenge Verfahren für die Abgabe tödlicher Mittel vor. In der aktuellen Gruppe arbeiten nun Abgeordnete zusammen, die damals für verschiedene Entwürfe warben. Dabei sind nach Angaben von Kappert-Gonther auch Parlamentarier und Parlamentarierinnen von SPD und Linken. Ziel sei ein Entwurf, „der eine breite Mehrheit im Bundestag bekommen kann“, sagte sie.

Über die konkrete Gestaltung will die Gruppe bislang nicht öffentlich reden. Einigkeit besteht aber offenbar im Grundsatz darüber, dass eine Regelung notwendig ist. Derzeit sei die Situation „besorgniserregend“, sagte Kappert-Gonther. „Assistierte Suizide finden in Deutschland in steigender Zahl statt, ohne dass gesetzlich abgesichert ist, dass der Entscheidung ein freier und dauerhafter Wille zugrunde liegt“, sagte sie.

Die Sterbehilfeorganisation „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ hatte kürzlich einen erneuten Anstieg der Zahl von ihr vermittelter assistierter Suizide gemeldet. Knapp 900 Menschen nahmen sich mithilfe von Ärzten und Juristen des Vereins 2025 das Leben.

CDU-Abgeordneter: Suizidassistenz so wenig geregelt wie kaum irgendwo

Der CDU-Abgeordnete Heveling sagte, ein gesetzlich geregeltes Schutzkonzept sei notwendig. „Momentan gibt es nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid“, sagte der Jurist. Der Umgang mit dem assistierten Suizid sei damit in Deutschland „so wenig geregelt wie kaum irgendwo sonst“. Gleichzeitig gebe es aber ein Schutzbedürfnis für viele Menschen im Hinblick auf ihre Selbstbestimmung.

Die Abgeordneten und auch zahlreiche Experten fürchten, dass mit einer steigenden Zahl assistierter Suizide eine Normalisierung einhergeht, die Druck auf Menschen ausübt, diese Form der Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Es fehle ein zentrales Schutzinstrument für Menschen in existenziellen Krisensituationen, sagte Kappert-Gonther. Die Grünen-Abgeordnete dringt in dem Zusammenhang auch auf ein Suizidpräventionsgesetz, das in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr zustande kam. „Wir denken das im Zusammenhang“, sagte sie. Das Bundesgesundheitsministerium habe für das erste Halbjahr einen Referentenentwurf angekündigt.

epd
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