Spieker in FAZ: Spätabtreibungen sind Horrorszenarien

Der Sozialwissenschaftler Manfred Spieker hat in einem Gastbeitrag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" die unklare politische Linie zum Umgang mit Spätabtreibungen angeprangert. Der Professor für Christliche Sozialwissenschaft an der Universität Osnabrück betont in seinem Essay, dass die 1995 erfolgte Reform des Paragraphen 218 der Spätabtreibung Tür und Tor geöffnet haben.
Von PRO

Die Politik dürfe keine Angst davor haben, Paragraph 218 abermals zur Disposition zu stellen: „Die fatalste Konsequenz von 1995 war die Aufhebung der 22-Wochen-Grenze für Abtreibungen“, so Spieker. Wenn werdende Mütter aufgrund einer Behinderung mit Selbstmord drohen und der Arzt die Abtreibung billigt, sei das Kind chancenlos. Ein weiterer Negativeffekt der Reform sei der Wegfall der Beratungspflicht für Ärzte und die nicht mehr benötigte statistische Erfassung dieser Fälle.

Die Auswirkungen der Reform konnten so nicht überprüft werden und die Ärzte hatten sich der uferlosen medizinischen Indikation zu beugen. Die Formulierungen ermöglichen es, jeden Abtreibungswunsch nach der 12. Woche unter der medizinischen Indikation zusammenzufassen“, beklagt Spieker.

Die Wurzel allen Übels wird nicht angerührt

Am 16. März findet eine erneute Anhörung im Bundestag statt – auch weil fünf Anträge und Gesetzesentwürfe zu diesem Thema vorliegen. Der Weg für die Gegner der Spätabtreibung ist ein steiniger: Die Bemühungen einzelner Parlamentarier, das Problem einzudämmen, seien bisher alle gescheitert. Die Wurzel allen Übels, die medizinische Indikation, wird nicht angerührt“, so Spieker, sondern der „Schwarze Peter“ würde immer wieder an die Beratungsdienste weitergereicht.

Es habe auch Initiativen außerhalb des Parlaments gegeben. Der Wunsch mit dem „Schwarzenfelder Manifest“ der Bundesärztekammer eine „Änderung im gesellschaftlichen Bewusstsein“ zu bewirken blieb ebenso ohne Wirkung, wie die Stellungnahme der „Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe“.

Spätabtreibungen sind Horrorszenarien

Das Statistische Bundesamt verzeichnet in den vergangenen Jahren 2.000 bis 2.200 Abtreibungen jenseits der zwölften Woche. Die Zahl der Spätabtreibungen nach der 22. Woche im Jahr 2007 lag bei 209. Offizielle Zahlen von Kindern, die eine Abtreibung überlebt haben, liegen nicht vor. Der Direktor der Universitätsfrauenklinik Köln Peter Mallmann hält die Zahlen allerdings für „völlig unrealistisch“, weil alle diese Vorgänge ohne Dokumentation und Publikation erfolgen, schreibt Spieker in seinem FAZ-Beitrag.

„Bei lebensfähigen Kindern werden alle Beteiligten egal ob Eltern, Staatsanwälte, Richter, Mediziner und Politiker in unlösbare Konflikte gestürzt“, warnt Spieker, der auch von Fällen berichtet, in denen Neugeborene liegen gelassen wurden, um ihren Tod abzuwarten.

Zentrales Problem der Spätabtreibung sei, dass die Methoden einer „normalen“ Abtreibung nicht mehr greifen. Letztes Mittel sei der Fetozid, so Spieker, durch die der Embryo mit Hilfe einer Kalium-Chlorid-Spritze getötet wird. Die umstrittenste Methode allerdings ist die im Jahr 2003 offiziell von dem damaligen US-Präsidenten George W. Bush verbotene „Partial Birth Abortion“, die Teilgeburtsabtreibung. Hier gäben selbst deren Verteidiger zu, dass dies keine „ästhetische Angelegenheit“ sei.

Vor dem Hintergrund dieser Grausamkeiten sei eine Ausweitung der Anzeigepflicht bei unnatürlichen Todesfällen auf spät abgetriebene Kinder ein gangbarer Schritt. Spieker verbindet damit die Hoffnung Rechtsnormen zu verankern, die das Leben schützen: „Sie sind nachsorgender Schutz menschlichen Lebens. Bei Spätabtreibungen könnten sie ein rechtlicher Ansatz sein, um undurchsichtige Abtreibungen zu kontrollieren, der statistischen Beobachtung zu genügen und Ärzte von einer schnellen medizinischen Indikation abzuhalten“, so Spieker in der FAZ.

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