SPD-Fraktion will öffentlich finanzierte Krankenhäuser zu Abtreibungen verpflichten

Öffentlich finanzierte Krankenhäuser sollen künftig verpflichtet werden, Abtreibungen vorzunehmen. Das sieht ein Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion vor. Davon könnten dann auch konfessionelle Krankenhäuser betroffen sein.
Von Johannes Blöcher-Weil
Die SPD-Politikerin Carmen Wegge fordert für ihre Fraktion, dass alle öffentlich finanzierten Kliniken zu Abtreibungen verpflichtet werden sollen

Am Donnerstag hatte das Bundesgesundheitsministerium einen Bericht vorgelegt, der sich mit der Versorgung ungewollt Schwangerer beschäftigt. Darin hatten die Befragten geschildert, dass ihnen die medizinische Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch oft nicht ausreicht. Jetzt gibt es erste Forderungen nach Konsequenzen aus der Politik.

Der wohl weitreichendste Vorschlag kommt aus der SPD-Bundestagsfraktion. Er spricht sich dafür aus, öffentliche Krankenhäuser zu verpflichten, Abtreibungen vorzunehmen, insofern die Häuser öffentlich finanziert werden. Das fordert die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, gegenüber der „taz“. Den Status quo bezeichnete sie als dramatisch.

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, fordert, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren, um die Versorgungslage zu verbessern. Besonders schlecht sei die Lage laut Bericht in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Die Ergebnisse der Studie „bestätigen mehr als deutlich, wie sehr es an der Zeit ist, zu handeln“. Der Bericht basiert auf einer Befragung betroffener Frauen.

CDU: Keine Neuregelung außerhalb des Strafgesetzbuches

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung für ungewollt Schwangere zu ermöglichen. Eine Neuregelung von Abbrüchen „außerhalb des Strafgesetzbuches“ lehnt die CDU ab. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten aber Ausnahmen: etwa wenn eine Beratung stattgefunden hat. Straflos bleibt ein Abbruch außerdem auf Grundlage einer medizinischen oder einer kriminologischen Indikation.

In der vergangenen Woche hatte im nordrhein-westfälischen Lippstadt ein Chefarzt gegen sein Klinikum geklagt. Dieses hatte ihm nach der Fusion mit einem katholischen Träger untersagt, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. In erster Instanz wurde seine Klage abgewiesen.

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