Soziologin: Kinderehen auch in Deutschland ein Problem
Nach der Soziologin Necla Kelek befördert der Wandel der türkischen Gesellschaft Kinderehen nicht nur in der Türkei, sondern auch in Deutschland. Die deutsche Rechtssprechung trage zu dem Problem bei.
Von PRO
Foto: pro
Die in Istanbul geborene Soziolgin Necla Kelek gehört auch dem Senat der Deutschen Nationalstiftung an
In einem Beitrag in der Zeitschrift Chrismon betrachtet die Berliner Soziologin Necla Kelek die aktuelle Entwicklung in der Türkei mit Sorge. Lange Zeit galt in der türkischen Republik das Schweizer Zivilrecht. Eheschließungen standen unter staatlicher Kontrolle. Die Regelung sollte Kinder- und Zwangsehen verhindern und die Rechte der Frauen stärken.
Vor einem Jahr aber habe das türkische Verfassungsgericht die Strafandrohung gegen Imame aufgehoben, ohne staatliche Kontrolle Imam-Ehen zu schließen. Jetzt wolle die AKP-Regierung noch einen Schritt weitergehen: Nicht nur Imamen, sondern auch Dorfvorstehern und Islamgelehrten soll erlaubt werden, islamische Ehen ohne Standesamt zu beurkunden.
„Deutscher Gesetzgeber begünstigt Kinderehen“
„Wer meint, dies sei ein Problem fernab von unserem Leben, der irrt“, sagt die in Istanbul geborene Soziologin. Gerade durch die zahlreichen arabischen Flüchtlinge, die nach Deutschland einwandern, sei das auch ein Thema für die deutsche Gesellschaft.
In ihren Augen begünstigt der deutsche Gesetzgeber sogar Imam- und Kinderehen. Als Beispiel führt sie die Ehe einer 14-jährigen Asylbewerberin mit ihrem 21-jährigen Cousin an. Die Stadt Aschaffenburg wollte die Ehe nicht anerkennen, der Ehemann klagte, das Oberlandesgericht in Bamberg sprach ihm Recht zu. Die Stadt zieht jetzt vor den Bundesgerichtshof.
Kelek sieht in Deutschland eine Gesetzeslücke, weil Verträge oder Ehen, die im Ausland geschlossen werden, nach den Gesetzen der Herkunftsländer beurteilt werden. Der Soziologin sind selbst mehrere Fälle bekannt, in denen Imame in Notunterkünften Kinderehen geschlossen hätten.
Dieser Umstand hänge auch mit einer deutschen Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009 zusammen. Der Gesetzgeber hatte das Gebot, keine kirchliche Trauung ohne standesamtliche Trauung zu akzeptieren, aufgehoben. Seitdem sei es auch für Imame möglich, ohne Standesamtspflicht Ehen zu schließen.
Apartheid zwischen Mann und Frau
In diesen Imam-Ehen gilt laut Kelek das Prinzip der Unterdrückung der Frau: Bis zum Tod obliegen den Männern die Entscheidungen, die Frau muss in der Öffentlichkeit bewacht werden. Die religiösen Gesetze des Islams legitimieren ihrer Auffassung nach die Herrschaft der Männer über die Frauen.
Wenn es nach Kelek geht, pochen Islamverbände in Deutschland zwar auf das Recht der Religionsfreiheit, aber sie benutzen es, um „die Apartheid von Mann und Frau zu zementieren“. Die Autorin mehrerer Sachbücher empfiehlt, Ehen in Deutschland nur zu akzeptieren, wenn sie freiwillig und von einem Standesbeamten geschlossen wurden. (pro)
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