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Schwesig fordert Familienwahlrecht

Kinder sollen mehr Einfluss auf die Politik haben, findet Familienministerin Manuela Schwesig. Daher möchte die SPD-Politikerin Eltern pro Kind eine zusätzliche Wahlstimme geben. Die Forderung steht schon seit Jahren im Raum – allerdings von ganz anderer Seite.
Von PRO
Kinder sollen mehr politischen Einfluss gewinnen, fordert Familienministerin Schwesig

Foto: Thomas Fries

Kinder sollen mehr politischen Einfluss gewinnen, fordert Familienministerin Schwesig
Schwesig zufolge bedeutet das Familienrecht, dass jedes Elternteil pro Kind eine zusätzliche Stimme erhält und stellvertretend für ihr Kind wählt. Die Familienministerin sprach sich gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung außerdem dafür aus, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dann müsste „bei jeder Gesetzesänderung darauf geachtet werden, ob die Kinderrechte gewahrt werden“. Forderungen nach einem Familienwahlrecht stehen schon seit Jahren im Raum. Im Jahr 2003 kam es zu einer ersten Initiative im Bundestag, die jedoch auf Ablehnung stieß. Fünf Jahre später folgte eine weitere parteiübergreifende Initiative. Der damalige Bundespräsident Horst Köhler sah dies als Reaktion auf eine immer älter werdende Gesellschaft. „Viele Menschen sorgen sich, dass in einer alternden Gesellschaft politisch zu wenig an die Kinder gedacht und zu sehr auf deren Kosten gelebt wird.“ Kritiker des Familienwahlrechts wenden ein, dass damit der Grundsatz der Wahlgleichheit untergraben würde. Darüber hinaus hat die Kinderkommission des Bundestages darauf hingewiesen, dass auch zwischen Eltern und Kinder Interessenkonflikte bestünden. Für ein Familienwahlrecht müsste zudem das Grundgesetz geändert werden, das in Artikel 38 das Wahlalter ab 18 festlegt und die jeweilige Stimme an die Person bindet.

Steeb: Zwingend notwendiger Schritt

Auch die Deutsche Evangelische Allianz spricht sich seit Jahren für ein Familienwahlrecht aus. Deren Generalsekretär Hartmut Steeb zeigte sich von dem aktuellen Vorstoß Schwesigs überrascht, begrüßte ihn aber. Das Familienwahlrecht umzusetzen sei „zwingend notwendig“. Derzeit klaffe in der Gesellschaft eine „Gerechtigkeitslücke“, da mit den Kindern ein großer Teil der Gesellschaft, der einen wertvollen Beitrag für diese leistet, nicht an den Wahlen beteiligt sei. „Warum sollen Kinder in der Gesellschaft Pflichten wahrnehmen, wenn ihre Bedürfnisse nicht befriedigt werden?“ Den größten Handlungsbedarf in der Familienpolitik sieht Steeb bei der Eigenbetreuung der Kinder. Derzeit würden Kindergärten oder Kindertagesstätten einseitig subventioniert, Eigenbetreuung bedeute hingegen finanzielle Benachteiligung. „Eine echte freie Wahl wäre dann gegeben, wenn es keinen Nachteil bedeutet, wenn Kinder zuhause erzogen werden.“ (pro)
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