Der Leiter des Staatlichen Schulamtes Gießen, Heinz Kipp, erklärte am Dienstag, dass sich die August-Hermann-Francke-Schule innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens einer Schule in freier Trägerschaft bewege und insbesondere die in den Lehrplänen vorgegebenen prüfungsrelevanten Vorgaben im Fach Biologie erfüllt werden.
„Lehrer hat sich an rechtliche Vorgaben gehalten“
Zur Liebigschule, einer Schule in öffentlicher Trägerschaft, führte Kipp aus, dass sich der von den „Arte“-Reportern beschuldigte Lehrer in seinem Unterricht an die rechtlichen Vorgaben gehalten habe.
„Die Vorwürfe hätten nicht auf den Biologieunterricht oder gar die Liebigschule insgesamt gezielt, sondern auf das Verhalten eines einzelnen Lehrers. Der betroffene Lehrer hat erklärt, im Fach Biologie neben der Evolutionslehre, die schwerpunktmäßig aus wissenschaftlicher Sicht behandelt wurde, auch die Schöpfungslehre einbezogen zu haben. Dies entspricht den rechtlichen Vorgaben“, heißt es in einer Presseerklärung.
Im Lehrplan des Fachs Biologie heiße es zum Bereich Evolution unter Vorbemerkungen: „Auseinandersetzungen mit philosophischen und religiösen Aussagen müssen die naturwissenschaftliche Diskussion ergänzen und erweitern“.
Der betroffene Lehrer wurde dennoch aufgefordert, im dienstlichen Bereich, hier insbesondere bezogen auf den Biologieunterricht, Äußerungen zu Glaubensfragen, die missverständlich von Schülerinnen und Schülern oder der Öffentlichkeit gedeutet und ausgelegt werden könnten, zu unterlassen. Dies habe er zugesagt.
Wie das Staatliche Schulamt weiter mitteilte, werde im Biologieunterricht der Liebigschule das Buch „Evolution – Ein kritisches Lehrbuch“ nicht mehr verwendet. Dieses sei in Hessen nicht zugelassen, heißt es zur Begründung.
Grundlose und pauschale Anschuldigungen gegen Christen
Der europäische Kulturkanal „Arte“ hatte am 19. September in einem Themenabend über angeblichen „christlichen Fundamentalismus“ berichtet. In einer Reportage ging es um den „Glaubenskrieg“ um die Evolution. Im Biologieunterricht mindestens einer Privatschule und einer öffentlichen Schule in Deutschland werde die Schöpfungslehre als Alternative zur Evolution unterrichtet, so die Autoren des Beitrages, die Filmemacher Peter Moers und Frank Papenbroock. Dies stehe jedoch „im absoluten Widerspruch zu den Lehrplänen“. Moderiert wurde der „Arte“-Themenabend von ZDF-„heute“-Moderator Steffen Seibert.
In Folge des Beitrages kam es zudem zu massiven Anschuldigungen von Politikern gegen die betroffenen Lehrer, Schulen und einen Mitarbeiter des Gießener Schulamtes.
Letzterem wurde vorgeworfen, er sei aufgrund seines christlichen Glaubens „befangen“ und könne die ihm übertragene Untersuchung an den Schulen daher nicht weiter fortführen. Die „Frankfurter Rundschau“ hatte den Leitenden Schulamtsdirektor mit den Worten zitiert, er sei „Mitglied einer freievangelikalen Gemeinde“. Der Geschäftsführer des Christlichen Medienverbundes KEP, Wolfgang Baake (Wetzlar), hatte dazu erklärt: „Der betreffende Mitarbeiter ist Mitglied einer Freien Evangelischen Gemeinde, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Staat anerkannt ist. Wenn Menschen die Mitgliedschaft in einer Freien Gemeinde oder ihr christlicher Glaube als Befangenheit ausgelegt wird, ist das meiner Ansicht nach ein Verstoß gegen das Grundgesetz: Denn niemand darf aufgrund seines Glaubens benachteiligt werden, heißt es in Artikel 3, Absatz 3. Das sollten gerade Politiker wissen.“
SPD-Abgeordnete des Hessischen Landtages hatten zudem auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Gießen „mit unsachlichen Forderungen wie ‚Kreationismus darf keinen Platz an deutschen Schulen haben‘ oder ‚Wir wollen Kreationisten keine Plattform bieten‘ Ängste und Vorurteile geschürt“, so Baake weiter. Er sei dankbar, dass die von vielen Seiten geführte „Rufmordkampagne gegen Christen nun endlich auf sachlicher Ebene beendet ist“.