Eine Volksinitiative in Schleswig-Holstein will den Gottesbezug in der Landesverfassung sehen. Zu den Initiatoren gehören die früheren Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU) und Björn Engholm (SPD). Im vergangenen Jahr hatte der Landtag eine neue Verfassung ohne Gottesbezug beschlossen.
Von PRO
Foto: BJOERN WILKE
Die Abgeordneten stimmten im vergangenen Oktober für eine Verfassung ohne Gottesbezug. Eine Volksinitiative will das nicht hinnehmen (Archivbild)
Mindestens 20.000 Unterschriften will die Initiative sammeln, berichtet der Norddeutsche Rundfunk (NDR). Wenn das gelingt, muss sich der schleswig-holsteinische Landtag erneut mit dem Thema Gottesbezug befassen. Im vergangenen Oktober hatte er eine reformierte Landesverfassung beschlossen, die ein Sonderausschuss ein Jahr lang erarbeitet hatte. Zur Debatte stand auch die Formulierung „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Zwei Drittel der Abgeordneten hatten für den neuen Verfassungstext gestimmt, der diese Formulierung nicht beinhaltete. Den Gottesbezug hatten nach Angaben des NDR vor allem die CDU-Fraktion und Ministerpräsident Thorsten Albig (SPD) gefordert. Albig begründete seine Forderung damit, die große Mehrheit der Menschen in diesem Land führe ihre Existenz auf etwas Höheres zurück. FDP-Fraktionschef Wolgang Kubicki bekannte sich damals zwar als gläubiger Christ, erklärte aber, Gott gehöre nicht in die Verfassung, sondern in das tägliche Leben.
Die nun entstandene Volksinitiative unterstützen auch die Nordkirche, das Erzbistum Hamburg, die islamische Religionsgemeinschaft Schleswig-Holstein und der Landesverband der jüdischen Gemeinden.
Mehr Nähe zur Lebenswirklichkeit ohne Gott?
Die ehemaligen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU) und Björn Engholm (SPD) unterstützen die Volksinitiative maßgeblich. Carstensen sagte, die Formulierung „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“ sei neben der Verankerung in der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland auch eine gute Formulierung für eine Landesverfassung. „Auch hier haben wir Entscheidungen zu treffen, die nicht immer ganz einfach sind, sondern wo es um mehr geht als nur um gesetzliche Normen“, zitiert ihn der NDR. Es gehe auch um Moral, Ethik und um etwas Höheres: „Das ist bei mir Gott.“
Die im Oktober beschlossene Verfassung soll der Lebenswirklichkeit der Menschen näher kommen und mehr demokratische Beteiligungsmöglichkeiten bieten. Unter anderem gibt es nun bei Volksbegehren und Volksentscheiden niedrigere Hürden. Grundlage der Verfassung sind einzig die Menschenrechte. Seit die Verfassung im Jahr 1950 erstmals in Kraft trat, hatte sie noch nie einen Gottesbezug.
Schleswig-Holstein ist nicht das einzige Bundesland ohne Gottesbezug. Derzeit findet er sich nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen in der Präambel der jeweiligen Landesverfassung. (pro)
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