Schäuble verteidigt Abhörschutz für christliche Geistliche

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat das neue BKA-Gesetz hinsichtlich des umstrittenen Abhörschutzes verteidigt. Anlass dazu gab die Kritik am Gesetz, dass muslimische Geistliche vom Schutz des Beichtgeheimnisses ausgenommen sind. Die Kritik ist durch den Vorschlag der SPD ausgelöst worden, Imame und christliche Geistliche gleichzustellen.
Von PRO

Schäuble sagte am Freitag im Deutschlandfunk: „Das besondere Zeugnisverweigerungsrecht gilt nur für Religionsgemeinschaften, die die Gewähr bieten, dass dieses Privileg auch gerechtfertigt ist.“ Diese Regelung habe immer gegolten, „bisher hat das aber niemand als Diskriminierung empfunden“, so der Bundesinnenminister. Weil sie jetzt dasselbe in das neue Gesetz hineinschrieben, entstehe eine Art von Debatte, „bei der man sich wirklich an den Kopf fasst“.

Der Bundestag beriet am Freitag in erster Lesung über das neue BKA-Gesetz, meldet der Evangelischer Pressedienst (epd). Geplant ist, mit der Gesetzesänderung staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften zu schützen. Dazu zählen Christliche Geistliche, Abgeordnete und Strafverteidiger. Imame hingegen sind nicht mit inbegriffen und fühlen sich daher diskriminiert (pro berichtete). Im Detail geht es darum, dass katholische und evangelische Seelsorger weder abgehört noch zur Aussage gezwungen werden dürfen, wenn es um eine Beichte geht.

Imame könnten Terroristen sein

Das besondere Zeugnisverweigerungsrecht gelte laut dem Minister nur für Religionsgemeinschaften, die die Gewähr böten, dass dieses Privileg auch gerechtfertigt sei. „Das ist die Fortschreibung einer jahrzehntelang bewährten Rechtssprechung“, so Schäuble. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) unterstützt die Gesetzesänderung ebenfalls. Gegenüber dem Südwestrundfunkt sagte er: „Weder der Koran noch der Islam generell kennt die Situation, dass ein Mensch eine ‚persönliche Missetat‘ einem Geistlichen offenbart in der Hoffnung auf Vergebung, wie sie im christlichen Glauben vorgesehen ist.“ Deshalb gebe es auch keinen Grund, in diesem Fall einen besonderen Schutz für Imame einzuräumen.

Kritik am Vorschlag der SPD, Imame christlichen Geistlichen gleichzustellen, übte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen. Die Idee sei „absolut wirklichkeitsfremd“. Gleichzeitig warnte Jansen: „Imam ist ein weitgefasster Begriff, man kann Imame nicht erkennen. Das können im Zweifelsfall genau die Leute sein, die zur kämpferischen und religiösen Ausbildung in Ausbildungslagern in entsprechenden Ländern waren.“ (PRO)

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