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Schäuble für freien Reformationstag

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich für einen bundesweiten gesetzlichen Feiertag am 31. Oktober 2017 ausgesprochen. Es ist der 500. Jahrestag der Reformation.
Von PRO
Wünscht sich, dass alle den Reformationstag gemeinsam feiern: Wolfgang Schäuble

Foto: Bundesministerium der Finanzen/Ilja C. Hendel

Wünscht sich, dass alle den Reformationstag gemeinsam feiern: Wolfgang Schäuble
Die Reformation stehe für einen tiefgreifenden Wandel in der europäischen Geschichte, erklärt Schäuble auf der Internetplattform des ökumenischen Projekts „2017 gemeinsam unterwegs“. Luthers Lehre von den beiden Reichen habe dazu beigetragen, dass eine freiheitliche, pluralistische Demokratie in Deutschland entstanden sei. Wer heute in andere Länder blicke, müsse besonders die Religionsfreiheit in der Bundesrepublik schätzen. „Nutzen wir alle gemeinsam – ob Christen oder Nichtchristen, ob religiös oder areligiös – den einmaligen Feiertag am 31. Oktober 2017, um uns an diese glückliche Wendung in unserer Geschichte zu erinnern, die uns bis heute prägt“, fordert der Protestant Schäuble deshalb. Ihm widerspricht der Arbeitgeberpräsident in Baden-Württemberg und ehemalige Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt. Schon heute könne sich am Reformationstag jeder Arbeitnehmer, der Wert darauf lege, vom Dienst befreien lassen, etwa durch Urlaub, eine unbezahlte Freistellung oder den Abbau von Überstunden. Ein generell arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag würde diese individuelle Entscheidung entwerten und zudem Kosten für die Volkswirtschaft verursachen. Eine Änderung der Landesgesetze „würde Betriebe belasten, ohne einen Beitrag für eine nachhaltige Diskussion über die Bedeutung der Reformation zu leisten“, kontert Hundt. Deshalb müsse sie unterbleiben. Derzeit planen mehrere Bundesländer einen einmaligen arbeitsfreien Feiertag zum 500. Reformationsjubiläum. Im Saarland ist dies bereits beschlossen, in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen und Niedersachsen stehen entsprechende Regelungen an. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Reformationstag am 31. Oktober bereits ein gesetzlicher Feiertag. (pro)
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