Religionsfreiheit trotz „Obamacare“

Arbeitgeber in den USA müssen ihren Angestellten über die Krankenversicherung keine Verhütungsmittel bezahlen, wenn sie dies aus religiösen Gründen ablehnen. Das hat der Oberste Gerichtshof zum Entsetzen der Regierung entschieden.
Von PRO
Der Oberste Gerichtshof hat die Gesundheitsreform von Präsident Obama in Teilen für verfassungswidrig erklärt
Fünf der neun Richter am Supreme Court in Washington entschieden am Montag zu Gunsten mehrerer Firmeninhaber, die es aufgrund ihres christlichen Glaubens ablehnen, Verhütungsmittel wie die „Pille danach“ zu finanzieren, die in ihren Augen eine Form der Abtreibung darstellt. Die vom Arbeitgeber bezahlten Krankenversicherungen müssen die Kosten für solche Verhütungsmittel demnach nicht erstatten. Das Urteil betrifft inhabergeführte Unternehmen und gründet sich in der verfassungsrechtlich verbrieften Religionsfreiheit. Prominentester Kläger war die Baumarktkette „Hobby Lobby“, zudem klagten mehrere Familienunternehmen wie eine christliche Buchhandlung. US-Präsident Barack Obama, dessen Gesundheitsreform mit Spitznamen „Obamacare“ kostenlose Verhütungsmittel für Frauen vorsieht, zeigte sich verärgert. Über einen Sprecher ließ er mitteilen, dass Frauen selbst über die Benutzung von Verhütungsmitteln bestimmen sollten und nicht ihre Chefs. Auf Twitter und Facebook äußerten sich auch zahlreiche feministische Gruppen wütend über das Urteil.

Regierung zahlt Pille für Kirchenangestellte

Die Richter stellten in ihrem Urteil klar, dass sich ihre Entscheidung allein auf Verhütungsmittel beschränke. Das Urteil bedeute nicht, dass auch andere medizinische Maßnahmen verweigert werden können – wie etwa Bluttransfusionen, die von Zeugen Jehovas abgelehnt werden. Die Richter verwiesen zudem auf einen Ausweg: Bereits jetzt übernimmt die US-Regierung und damit der Steuerzahler die Kosten für Verhütungsmittel, wenn Frauen für die Kirche oder religiöse Einrichtungen arbeiten. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/oberstes-us-gericht-erlaubt-gebet-vor-oeffentlichen-sitzungen-88051/
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/oberstes-us-gericht-beguenstigt-homo-ehen-79964/
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