Regierung begünstigt gemeinnütziges Engagement und Spenden

B e r l i n (PRO) - Zukünftig können alle, die sich nebenberuflich im mildtätigen, kirchlichen oder gemeinnützigen Bereich engagieren, einen Steuerfreibetrag von 500 Euro jährlich beanspruchen. Auch Spenden werden künftig stärker mit Steuerbegünstigung belohnt. Darüber entschied am Freitag der Deutsche Bundestag.
Von PRO

Über das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ muss im September noch der Bundesrat abschließend beraten. Sollte er zustimmen, wird es rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

„Ehrenamtliches Engagement wird nicht nur finanziell stärker unterstützt“, so die Bundesregierung. „Das Spendenrecht wird insgesamt einfacher, übersichtlicher und praktikabler. So wird die gemeinnützige Arbeit erleichtert und die Spendenbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt.“

Den neuen Steuerfreibetrag von 500 Euro erhalten dann ehrenamtliche Mitarbeiter bei gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen. Mit dieser Aufwandspauschale werden die Kosten abgegolten, die den ehrenamtlich Tätigen durch ihre Beschäftigung entstehen. Die Aufwandspauschale kann jedoch nur in Anspruch nehmen, wer nicht zusätzlich noch Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen bekommt.

Zudem wird der „Übungsleiterfreibetrag“ von 1.848 Euro auf 2.100 Euro im Kalenderjahr angehoben. Dieser Betrag wird für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, bei Kirchen und gemeinnützigen Organisationen ausgezahlt, der auf die 400-Euro-Grenze nicht angerechnet wird. Das bedeutet: für solche Jobs ist ein Einkommen von bis zu 554 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Lehrer, Erzieher, Betreuer, Künstler oder Pflegekraft.

Höherer Absetzungsbetrag bei Spenden

Das neue Gesetz sieht auch einige Neuerungen für Spenden vor: Für Spenden bis zu 200 Euro reicht etwa künftig ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis aus. Bisher lag diese Grenze bei 50 Euro. Spenden an Stiftungen und alle Vereine können bis 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Bisher waren es nur fünf Prozent oder zehn Prozent für Spenden an gemeinnützige Organisationen, die wissenschaftliche, mildtätige oder besondere kulturelle Zwecke verfolgen.
Laut der Bundesregierung haben über 23 Millionen Menschen in Deutschland ein Ehrenamt inne. Das ist fast jeder Dritte über 14 Jahre. „Sie setzen sich auf vielfältige und kreative Weise für andere Menschen ein. Zum Beispiel als Helfer im Kindergarten, in der Schule oder im Altenheim, bei der freiwilligen Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz oder dem technischen Hilfeswerk.“

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