Künftig dürfen Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften das bereits adoptierte Kind ihres Partners ebenfalls adoptieren. Die sogenannte Sukzessivadoption hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU und SPD verabschiedet und damit die Rechte Homosexueller gestärkt.
Hat in der Bundestagsdebatte klar gesagt, warum sie der Sukzessivadoption zustimmt, aber eine volle Gleichstellung homosexueller Paare zurückweist: Sabine Sütterlin-Waack (CDU)
Das Parlament setzte am Donnerstag ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Richter hatten im vergangenen Jahr bemängelt, dass die Sukzessivadoption bislang nur heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten war. Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) sieht darin eine „Eins-zu-eins-Umsetzung“ des Urteils. In einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft aufzuwachsen, schade den Kindern nicht. Die „behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft“ könnten das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern wie die einer Ehe. Dies sei im Einzelfall zu prüfen, zitiert ihn die Katholische Nachrichtenagentur (KNA).
Opposition: Beschluss geht nicht weit genug
Linken und Grünen geht der Beschluss nicht weit genug. Sie stimmten gegen das Gesetz und forderten das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben auch nach der jetzt beschlossenen Reform keine Möglichkeit, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Der Gesetzentwurf der Grünen, der dies vorsah, erhielt keine Mehrheit. Die Opposition warf der Regierungskoalition vor, Lebenspartnerschaften „weiter zu diskriminieren“ und deshalb gegen die Verfassung zu verstoßen.
Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Volker Jung, hat sich am Donnerstagabend bei den Karlsruher Verfassungsgesprächen auch dafür ausgesprochen, Homosexuellen die volle Adoption zu ermöglichen. Er diskutierte mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und dem Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Bündnis90/Grüne) bei den Karlsruher Verfassungsgesprächen. Es sei wichtig, Kindern „emotionale Stabilität“ zu geben. Dies könne auch eine verantwortlich gelebte gleichgeschlechtliche Partnerschaft leisten. Es gelte, grundsätzlich alle Adoptionen zuerst am Kindeswohl auszurichten, sagte Jung.
Emotionale Stabilität wichtig
Die CDU-Abgeordnete Sabine Sütterlin-Waack wies in der Bundestagsdebatte die Forderung nach einer vollen Gleichstellung zurück. Es sei immer noch nicht geklärt, wie sich das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern auf das Kindeswohl auswirke. Auch Volker Ullrich (CSU) hob den Unterschied zwischen beiden Formen der Adoption hervor. Bei der Sukzessivadoption werde ein ohnehin bestehender Zustand rechtlich geregelt, bei der Volladoption werde eine neue Familie geschaffen.
Bereits vor der Bundestagswahl im September hatte Unions-Fraktionschef Volker Kauder im pro-Interview gesagt, dass ein volles Adoptionsrecht für Homosexuelle für ihn nicht in Frage käme. Auch der Vorsitzende der Deutschen Evangelische Allianz Michael Diener hatte sich gegenüber pro kritisch zum Thema geäußert: „Nach Überzeugung der Deutschen Evangelischen Allianz ist die Polarität der Geschlechter von Mann und Frau für ein christliches Menschenbild konstitutiv. Erziehung von Kindern soll deshalb im Rahmen der ehelichen Gemeinschaft von Mann und Frau erfolgen. Auch wenn dieses Idealbild in der Wirklichkeit extremen Belastungen ausgesetzt ist und auch vielfach zerbricht, bedeutet dies nicht, dass der Gesetzgeber auf diese Vorentscheidung verzichten sollte“, forderte der Theologe. (pro)
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