Raser werden digital ausgebremst

20 Millionen Deutsche sind im sozialen Netzwerk Facebook registriert. Nun nutzt auch die Polizei die unglaubliche Datenmenge und fahndet dort nach möglichen Verkehrssündern. Wer geblitzt wird, muss damit rechnen, über das soziale Netzwerk ausfindig gemacht und zur Bußgeldzahlung gezwungen zu werden, berichtet die "Hamburger Morgenpost".
Von PRO

In Deutschland gibt es keine Kfz-Halterhaftung. Deswegen bestreiten viele Schnellfahrer bei einer Verkehrsübertretung, am Steuer gesessen zu haben. Vor allem, wenn sie mit einem fremden Wagen unterwegs waren. Wenn der Abgleich der Blitzerfotos mit denen in den sozialen Netzwerken, könnte es in Zukunft nicht mehr möglich sein, um die Strafe herumzukommen.

Datenschutzrechtlich ausgeliefert

"Wer Bilder mit Namen in sozialen Netzwerken hinterlegt, ist datenschutzrechtlich ausgeliefert", sagte Frank Häcker vom Deutschen Anwaltsverein gegenüber der "Hamburger Morgenpost". In der Tageszeitung wird auch ein konkreter Fall aus Nordrhein-Westfalen benannt: Ein Geschäftsmann war seinem Vordermann auf der A1 in der Nähe von Münster auf der Überholspur viel zu dicht aufgefahren. Der Fahrer bestritt jegliche Vorwürfe und schaltete sogar einen Anwalt ein.

Mit Hilfe des Blitzerfotos konnten die Ermittler den Verkehrssünder via Facebook aber schnell identifizieren und dingfest machen. Die Polizei begründete das Vorgehen damit, dass es sich bei Facebook, um "offen zugängliche Daten" handelt. Dagegen war auch für den Anwalt juristisch kein Kraut gewachsen. Wer seine Daten dort hineinstelle, müsse sich im Klaren darüber sein, datenschutzrechtlich ausgeliefert zu sein.

Im 21. Jahrhundert angekommen

"Die Behörden müssen nicht bewusst weg sehen. Schließlich leben wir im 21. Jahrhundert", wird der Datenschutzexperte und Rechtsanwalt Stephan Krämer im Onlineportal des Fernsehsenders "RTL" zitiert. Natürlich müsse jeder Einzelfall gerichtlich geprüft werden, doch ein Richter könne zu derselben Ansicht gelangen, so die Einschätzung Krämers. Grundsätzlich könne die Polizei alle Wege und Mittel nutzen, um einen Verkehrssünder zu überführen.

Dennoch müsse das Gericht den Einzelfall abwägen, schließlich komme es auch darauf an, wie die Ermittler zu den Daten gelangen. "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht darf nicht beeinflusst werden. Je weniger der Betroffene damit rechnen musste, desto eher muss das Gericht solche Beweise ablehnen", so Krämer. Eine Art verdeckte Ermittlung, bei der sich die Beamten bei sozialen Netzwerken registrieren würde ein Gericht wohl nicht zulassen. (pro)

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