Prozess in London: Hat Dan Brown abgeschrieben?

L o n d o n (KEP) - Weil der Bestseller-Autor Dan Brown Teile seines Buches "Sakrileg" aus ihrem Buch abgeschrieben haben soll, haben zwei Autoren den Verlag "Random House" verklagt. Am heutigen Montag begann der Prozess in London. Brown muss den Vorwurf des Plagiats entkräften, andernfalls ist auch die Veröffentlichung des Filmes zum Buch gefährdet.
Von PRO

Die Autoren Michael Baigent aus Neuseeland und Richard Leigh aus den USA hatten 1982 das Sachbuch „Der heilige Gral und seine Erben“ veröffentlicht. Darin vertreten sie die These, dass Jesus nicht am Kreuz starb, sondern mit Maria Magdalena mindestens ein Kind zeugte. Die Erblinie reiche bis in unsere Tage und werde von der katholischen Obrigkeit bekämpft.

Der 41-jährige Multimillionär Brown habe wesentliche Grundelemente bis hin zur „gesamten Architektur“ aus ihrem Buch für den Welterfolg „The Da Vinci Code“ (deutsch: „Sakrileg“) übernommen, so die Beschwerde. Sie richten ihre Klage gegen „Random House“, ein Tochterunternehmen des deutschen Bertelsmann-Konzerns, und nicht gegen Dan Brown persönlich, weil dies nach britischem Recht sehr kompliziert gewesen wäre.

Brown muss vor dem Obersten Zivilgericht Englands nun darlegen, dass er in völlig legalem Umfang Ideen aus dem Buch der Kläger neben anderen Quellen verwendet hat. Sollten die Kläger Recht bekommen, wäre der Weiterverkauf des Buches „The Da Vinci Code“ in Großbritannien verboten. Auch der gleichnamige Kinofilm zum Buch, der Mitte Mai auf die Leinwände kommen soll, wäre gefährdet. Einem solchen Präzedenzfall könnten Millionen ähnliche Prozesse in anderen Ländern folgen. Browns Buch ist bislang 48 Millionen Mal verkauft und in 44 Sprachen übersetzt worden.

Nach Angaben britischer Medien wollen die Kläger eine Entschädigung von mindestens 10 Millionen Pfund (fast 15 Millionen Euro) erstreiten. Kurioserweise erschien auch das Buch der Kläger vor 24 Jahren bei „Random House“. Der Verlag sei daher auch „wirklich traurig“ über diesen Prozess, hieß es in einer Stellungnahme. „Random House macht es keineswegs Spaß, sich in einem Rechtsstreit verteidigen zu müssen, der jeder Grundlage entbehrt, und wir sind sicher, dass wir gewinnen.“

Für das Verfahren wurden zunächst 15 Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess wird erst am Montag in einer Woche mit der Beweisaufnahme fortgesetzt. Der Richter behält sich vor, ein Urteil noch nicht gleich am letzten Prozesstag zu fällen, sondern erst nach einer Bedenkfrist.

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen