Nicht wissend, dass sich die Betreiber daran stören könnten, lud Roman 18 Monate zuvor Bilder von sich und ihrem Kind hoch. „Facebook“ löschte eines davon, weil es die Frau stillend und mit entblößter Brust zeigte.
Bilder stillender Frauen gelten als obszön
Das US-Unternehmen begründet die Entfernung der Bilder mit seinen Nutzungsbedingungen. Dort würden „obszöne, pornografische und eindeutig sexuelle“ Darstellungen als „unangemessene Inhalte“ bezeichnet, und können somit einfach gelöscht werden. Als obszön stuft „facebook“ Fotos etwa dann ein, wenn eine Brustwarze oder der Warzenhof zu sehen sind. Ähnlich sehen es die Betreiber der Internet-Community „myspace“. Auch hier wurden Bilder stillender Mütter entfernt.
„Stillen hat nichts mit Sex zu tun, und es verwirrt mich, dass die Leute so eine große Sache daraus machen“, erklärte Roman gegenüber der Internetausgabe der Zeitung „Time“. Mittlerweile hat sie sich selbst entschieden, die „Sache“ öffentlich zu machen. Aus Protest löschte sie ihr eigenes Foto und tauschte es gegen das einer stillenden Mutter – wie 11.000 weitere „facebook“-Mitglieder. Sie gehören zu der von Roman gegründeten „facebook“-Gruppe „Hey facebook, stillen ist nicht obszön!“, die laut „taz“ mittlerweile fast 150.000 Mitglieder hat. Sucht man nach den Profilseiten der Frauen, sieht man dort nun bei allen als erstes dasselbe schwarz-weiß Bild jener stillenden Frau.
Jurist: „Das Unternehmen ist König“
Die Zeit sei reif, „dass wir alle diese Vorstellung überwinden, dass die Brüste einer Frau gefährlich sind und ihr Anblick für Kinder schädlich ist“, sagt auch die fünffache Mutter Stephanie Muir aus Kanada laut der Onlineausgabe der Zeitschrift „Stern“. Deshalb habe auch sie sich dem Protest Romans angeschlossen. Die Nachrichtenagentur „Associated Press“ (AP) befragte auch den auf Internet-Recht spezialisierten Harvard-Professor John Palfrey zum Thema. Er sehe in der Debatte ein Signal, dass mit der zunehmenden Größe der „Social Networks“ die Vorstellung entstehe, dass es sich dabei um einen öffentlichen Treffpunkt handle, mit allen entsprechenden Grundrechten. „Online-Treffpunkte können einen öffentlichen Ort simulieren“, erklärt der Jurist laut AP. „Aber es sind immer noch private Websites, bei denen das Unternehmen König ist.“ (PRO)