Presserat rügt Junge Freiheit

Weil die Zeitung Junge Freiheit ein Zitat des CDU-Politikers Peter Tauber in ihrer Überschrift sinnverzerrt hat, wurde sie nun vom Deutschen Presserat gerügt. pro hatte nach Erscheinen des Artikels über den Fall berichtet, die Christliche Medieninitiative pro hatte Beschwerde eingelegt.
Von Anna Lutz
Lutz Tillmanns ist Geschäftsführer des Deutschen Presserats

Der Deutsche Presserat hat die Zeitung Junge Freiheit gerügt, weil sie eine „irreführende Überschrift“ zu einem Statement des ehemaligen CDU-Generalsekretärs Peter Tauber veröffentlicht hat. Der Presserat sieht darin einen „deutlichen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht“. Die Christliche Medieninitiative pro, zu der das Christliche Medienmagazin pro gehört, hatte Beschwerde eingelegt.

Die Junge Freiheit hatte im Juni unter der Überschrift „Tauber will Asylkritikern Grundrechte entziehen“ über einen Gastbeitrag des Politikers in der Tageszeitung Die Welt berichtet. In dessen Text selbst ist allerdings nur von einem Entzug der Grundrechte für Verfassungsfeinde die Rede, etwa wenn sie rechtsextremistisch motivierte Gewaltaten begehen. „Der von der Redaktion hergestellte Bezug zu Asylkritikern war vom Inhalt des Beitrags nicht gedeckt“, urteilte der Presserat.

Nationalität von Gewalttäter durfte genannt werden

Des Weiteren rügte der Presserat die Bild-Zeitung und Bild.de wegen respektloser Gewaltdarstellung, mangelnder Sorgfalt und Verstößen gegen den Persönlichkeitsschutz. Hamburger Morgenpost, Berliner Kurier und Express erhielten eine Rüge wegen mangelnder Trennung von Werbung und Redaktion. Web.de wurde wegen Ehrverletzung gerügt und ein Ableger des Magazins Stern ebenfalls wegen einer Persönlichkeitsschutzverletzung. Rügen wegen Schleichwerbung gingen an Auto-Bild und an die Hörzu.

Insgesamt erteilte der Presserat 13 öffentliche Rügen, 22 Missbilligungen und 34 Hinweise. 60 Beschwerden betrachtete er als unbegründet, darunter eine zur Nennung der Nationalität des Gewalttäters, der im Juli in Frankfurt eine Mutter und ihren Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen hatte. An der Herkunft des Täters habe ein berechtigtes öffentliches Interesse bestanden, so der Presserat.

Von: Anna Lutz

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