Die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) kann in etwa einem Jahr in Deutschland durchgeführt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Dienstag in Berlin eine entsprechende Verordnung.
Von PRO
Foto: storyvillegirl / flickr
Innerhalb der nächsten zwölf Monate sollen die Bundesländer Stellen einrichten, um das Verfahren zu ermöglichen. Damit tritt die Verordnung des Kabinetts ab dem Jahr 2014 in Kraft. Nach einer künstlichen Befruchtung können Paare dann die Gesundheit ihrer Kinder durch PID überprüfen lassen, wenn ihre Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder eine schwere Krankheit des Kindes vermuten lassen.
Die Abstimmung über eine Zulassung von PID hatte in den vergangenen Monaten heftige Diskussionen ausgelöst. Kritiker warnten vor einer Selektion menschlichen Lebens. Bereits im Juni 2011 hatte der Bundestag aber einer eingeschränkten Zulassung von PID zugestimmt. Die Technik sollte nur in Ausnahmefällen erlaubt werden und grundsätzlich verboten bleiben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2011 galt zunächst nur das Verbot, da für mögliche Ausnahmefälle die Rechtsbestimmungen fehlten.
Mittlerweile gebe es aber die nötige Rechtssicherheit. „Die Durchführung der PID wird in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen möglich sein“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Es gebe pro Jahr etwa 200 Fälle in Deutschland, auf die die Rechtslage zutreffe.
Das Verfahren darf nur in speziellen Zentren angewendet werden, über welche die Landesbehörden entscheiden. In Einzelfällen müssen außerdem unabhängige Ethikkommissionen zustimmen. Über die Zusammensetzung dieser Kommissionen dürfen die Länder aber nicht selbst bestimmen. (pro/dpa)
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