Der Sender RTL 2 etwa hat nach Recherchen des NDR-Medienmagazins „Zapp“ während des täglichen Kinderprogramms im Videotext für Pornos und Sexbilder geworben. Kinder, die sich beispielsweise die beliebte Zeichentrickserie „Pokémon“ ansahen, waren damit nur einen Klick von „Hardcore Teenieschlampen“ entfernt.
Fünf Tage lang hat „Zapp“ nach eigener Darstellung versucht, eine Stellungnahme von RTL 2 zu bekommen. Doch die Antwort der Senderverantwortlichen lautete jedesmal: „Es liegen keine Beanstandungen vor. Und es ist selbstverständlich, dass wir die strengen Jugendschutzgesetze in Deutschland einhalten.“
„RTL 2 verstößt gegen Jugendschutzrecht“
Die Kommission für Jugendmedienschutz sieht dies jedoch anders. Gegenüber „Zapp“ sagte ihr Vorsitzender Wolf-Dieter Ring: „Wir haben zur Zeit eine sehr intensive Prüfung der Textangebote (von RTL 2). (…) Da gibt es ganz sicher eine ganze Reihe von Verstößen gegen geltendes Jugendschutzrecht.“ Bereits vor acht Wochen habe seine Behörde RTL 2 aufgefordert, die Videotext-Werbung mit den Porno-Anzeigen zu entfernen, sagte Ring gegenüber „Zapp“.
Das Magazin berichtete am Donnerstag auf seiner Homepage, dass die Sexwerbung unmittelbar nach der Ausstrahlung der Sendung von der Startseite des RTL 2-Videotexts genommen wurde. Auf den anderen Teletextseiten wird jedoch nach wie vor mit derben Worten für Sex-Dienste geworben.
„Sender reagierten nicht auf Mahnbriefe“
Die Nachrichtenagentur dpa meldet, dass die KJM im November neben RTL 2 noch zwölf weitere Privatsender aufgefordert hatte, Porno-Werbung aus dem Teletext zu entfernen. Man habe zunächst an die freiwillige Verantwortung und die Selbstkontrolle der Sender appelliert und sie um Stellungnahme gebeten, sagte der KJM-Vorsitzende Ring am Donnerstag in München. Lediglich drei Sender hätten darauf reagiert. Daraufhin habe die Kommission am Montag einen weiteren Brief mit einem Ultimatum von zehn Tagen an die jeweiligen Geschäftsführer geschrieben.
Saftige Bußgelder
Am Donnerstag kommender Woche läuft das Ultimatum ab. Danach drohen den Sendern Aufsichtsverfahren. „Zapp“ zitiert den KJM-Vorsitzenden Ring so: „Wenn sie gegen geltendes Jugendschutzrecht verstoßen, dann können wir zum Beispiel Bußgelder verhängen, das sind im Wiederholungsfalle und bei großer Hartnäckigkeit bis zu 500.000 Euro. Das sind schon wirksame Mittel. Und wir haben von denen auch immer wieder Gebrauch gemacht.“ Die KJM untersteht der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt. Sie prüft, ob Verstöße vorliegen und sorgt damit für die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.
Laut dpa hat RTL 2 den Erhalt eines Briefes bestätigt und zudem erotische Angebote im Videotext eingeräumt. Man sei aufgefordert worden, bis zum 24. Januar Stellung zu nehmen und die Situation zu klären, sagte ein Sprecher. Wie der Sender das Anliegen der Jugendschützer umsetzen will, wollte er aber nicht sagen. Die KJM hat vorgeschlagen, dass die Sender ihre erotischen Angebote im Videotext erst nach 22 Uhr zugänglich machen. (PRO)