Verfassungsbruch oder Vernunft?

Die Demonstrationen gegen die Corona-Auflagen in Berlin sind verboten worden. Mit guten Gründen. Keinesfalls aber dürfen solche Verbote politisch motiviert sein, meint unser Kommentator Uwe Heimowski.
Von PRO
Für kommendes Wochenende sind mehrere Demonstrationen gegen Corona-Schutzauflagen verboten worden (Archivbild)

Demonstrationen gehören zur Demokratie. Völlig unabhängig davon, ob sie mir – oder wem auch immer mit welcher politischen Couleur auch immer – inhaltlich gefallen. Niemand hat das Recht sie zu verbieten, weil sie ihm nicht passen. Das garantiert das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Paragraf 8, Absatz 1: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Punkt.

Nun wurde die für den 29.08.2020 in Berlin geplante „Versammlung für die Freiheit“ polizeilich verboten. Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärte dazu, Berlin dürfe keine „Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten“ bieten. Das ist mindestens unglücklich. Denn es ist eine politische Bewertung – und kein rechtliches Argument. Außerdem ist auch politisch nicht sonderlich clever, sondern Wasser auf die Mühlen der Gegner. Ein konstruktiver politischer Diskurs sollte nicht abstempeln (negativer Höhepunkt: „Covidioten“), sondern Argumente austauschen.

Andererseits haben Demos natürlich auch Regeln. Da gibt es formale (in diesen Tagen zum Beispiel Masken- und Abstandspflicht nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes) und inhaltliche Argumente (Verbot von Rassismus, von verfassungsfeindlichen Symbolen und anderem mehr), die zu einer Absage durch die Behörden führen können.

Verbote dürfen nicht politisch motiviert sein

Die Regeln werden den Anmeldern mitgeteilt. Halten sie sie nicht ein, gilt Grundgesetz, Paragraf 8, Absatz 2: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Die Gründe für ein Verbot dürfen nicht politisch motiviert, sondern müssen rechtlich geboten sein. Politiker, die Demos nach ihrem Parteibuch beurteilen, stehen in der Gewaltenteilung einer Demokratie auf wackeligem Boden. Man kann gerichtlich gegen sie vorgehen. Und das geschieht ja auch regelmäßig und ist – etwa in Stuttgart im April diesen Jahres – oft genug zugunsten der Anmelder entschieden worden. Wer in einem solchen Fall seinen juristischen Erfolg feiert, sollte dann übrigens auch fair genug sein, die Bestätigung einer Absage ebenfalls anzunehmen. Wie kann man eine unabhängige Justiz fordern und von ihr nur eine Bestätigung der eigenen Meinung akzeptieren?

Bei vorhergehenden Corona-Demos am 1. August diesen Jahres wurden die Abstands- und Maskenregeln tatsächlich nicht eingehalten, so dass die Polizei die Versammlungen auflösen musste. Wer in den sozialen Medien die vielen Fotos und Videos gesehen hat, auf denen sich Teilnehmer der Demo demonstrativ damit brüsten, gegen die Regeln zu verstoßen, wird verstehen, dass es erwartungsgemäß so bleiben wird – und damit ist ein Verbot gerechtfertigt.

Auch Anti-Rassismus-Demo wurde abgesagt

Dass Verbote keineswegs politisch einseitig gegen bürgerlich-konservative und „rechte“ Demos gerichtet sind, zeigt das Beispiel Hanau. Die Großdemo zum Gedenken an das rassistische Attentat in der Stadt wurde abgesagt. Grund waren steigende Infektionsraten. Der Ausländerbeirat von Hanau zeigte Verständnis für Absage, die Gesundheit habe Vorrang.

Wer nun angesichts des Verbotes von Corona-Demos in Berlin behauptet, die Verfassung sei außer Kraft gesetzt, der möge bitte zwei mal tief durchatmen und sich den Text des Paragrafen 8 noch einmal durchlesen. Beide Teile. Und wer politische Verantwortung trägt, hat bitte schön alles zu unterlassen, was in dieser hochexplosiven Zeit Funken schlägt.

Uwe Heimowski ist Politikbeauftragter der Deutschen Evangelischen Allianz und Vorstandsmitglied der Christlichen Medieninitiative pro, die auch das Christliche Medienmagazin pro herausgibt

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