EU verzichtet auf Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit

Die Entscheidung der EU, keinen Sonderbeauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu bennen, trifft auf Kritik. Die EU-Kommission will das Thema beim Menschenrechtsbeauftragten verankern.
Von Nicolai Franz
Einen EU-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit soll es nicht mehr geben

2016 hatte Jean-Claude Juncker den slowakischen Politiker Ján Figeľ (Christlich-demokratische Bewegung) zum Sonderbeauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU ernannt, im Oktober 2019 war dessen Mandat ausgelaufen. Die EU-Kommission stellte nun klar: Eine Verlängerung wird es nicht geben. Das geht aus einem Brief der Europäischen Kommission an den „International Religious Freedom Roundtable“ hervor, den das „Dokumentationszentrum für Intoleranz und Diskriminierung gegen Christen in Europa“ (OIDAC) veröffentlicht hat.

Demnach sollen künftige Verletzungen der Religionsfreiheit vom EU-Delegierten und dem EU-Menschenrechtsbeauftragten, Eamon Gilmore (Irish Labour Party), dokumentiert und angesprochen werden. Um Religionsfreiheit kümmere sich zudem explizit das „Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte“ (EIDMR). Zwischen 2007 und 2018 habe das EIDMR weltweit entsprechende Projekte mit einer Summe von 22 Millionen Euro gefördert, 2019 seien es 6,9 Millionen Euro gewesen. Daher habe die zuständige Kommissarin für Internationale Partnerschaften, die finnische Sozialdemokratin Jutta Urpilainen, beschlossen, keinen Sonderbeauftragten zu benennen.

Die österreichische katholische Nationalrätin Gudrun Kugler (ÖVP) forderte mit ihrem Parteifreund Reinhold Lopatka und der grünen Abgeordneten Ewa Ernst-Dziedzic die österreichische Bundesregierung schriftlich dazu auf, sich auf allen Ebenen für die Wiedereinführung des Amtes des Sonderberichterstatters für Religions- und Weltanschauungsfreiheit einzusetzen. „Religiös motivierte Verfolgungen“ seien in vielen Ländern der Erde wieder vermehrt zu beobachten. „Für bestimmte Themen ist es von großer Bedeutung, eine konstante Linie zu verfolgen“, so die Abgeordneten. Der Schutz der Menschenrechte und hier insbesondere der Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sei ein solcher Bereich.

Kritik von Kauder

Laut der katholischen Tagespost und der evangelischen Nachrichtenagentur idea kritisierte auch der CDU-Politiker Volker Kauder die Entscheidung der EU-Kommission. „Ich halte dies für ein ausgesprochen problematisches Signal“, zitiert die Tagespost aus einem Brief des ehemaligen Unionsfraktionschefs an die EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen (CDU). Europa müsse bei diesem Thema mit einer Stimme sprechen. Das sei nun nicht mehr möglich. Dabei werde Religionsfreiheit seiner Ansicht nach in den nächsten Jahren „zu der Menschenrechtsfrage überhaupt“.

Die Bundesregierung hatte 2018 erstmals einen ähnlichen Posten geschaffen: Markus Grübel (CDU) wurde zum Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit berufen. Das Amt ist beim Bundesentwicklungsministerium angesiedelt. Auf Ebene der Vereinten Nationen gibt es schon lange einen Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Seit 2016 hat Ahmed Shaheed von den Malediven diesen Posten inne. Er war auf den katholischen Theologen, Philosophen und Historiker Heiner Bielefeldt gefolgt.

Von: Nicolai Franz

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