Bundestag verbietet Konversionstherapien bei Minderjährigen

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionstherapien für Homosexuelle verabschiedet. Bei Verstößen drohen nun Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen.
Von Norbert Schäfer
Ein Gesetz verbietet nun sogenannte Konversionstherapien für Homosexuelle

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag nach zweiter und dritter Lesung ein Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zum Verbot sogenannter Konversionstherapien für Homosexuelle nach halbstündiger Debatte verabschiedet. Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität bei Minderjährigen stehen nun unter Strafe. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD und den Stimmen der FDP beschlossen, die übrigen Fraktionen enthielten sich. Lediglich ein Abgeordneter der AfD-Fraktion stimmte gegen den Gesetzesentwurf der Regierung. Änderungsanträge von Bündnis90/Grüne und AfD lehnten die Abgeordneten hingegen mehrheitlich ab. Einig waren sie sich in einem Punkt: „Wo es keine Krankheit gibt, braucht es keine Therapie“, wie es die Parlamentarische Staatssekretärin für Gesundheit, Sabine Weiss (CDU), zu Beginn der Aussprache im Plenum formulierte.

Das „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ (Beschlussempfehlung des Fachausschusses) beinhaltet unter anderem ein Behandlungsverbot bei Minderjährigen sowie ein generelles Werbeverbot für Angebote, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung einer Person ausgerichtet sind. Verstöße gegen das neue Gesetz können in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einem Bußgeld geahndet werden. Deutschland ist damit nach Malta der zweite Europäische Staat, in dem solche Behandlungen an Minderjährigen unter Strafe gestellt werden.

Die Verbote gelten für alle Personen. Ausnahmen macht das Gesetz bei Fürsorge- und Erziehungsberechtigten. Dann soll die Strafbarkeit auf Fälle der gröblichen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht beschränkt werden. Dagegen hatten die Grünen einen Änderungsantrag eingereicht, dem die Abgeordneten mehrheitlich nicht folgten. Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik in der Grünen-Fraktion, sprach in der Debatte von „menschenverachtenden“ und „lebensbedrohlichen Pseudotherapien“ und „Scharlatanerie“. Auch den Wunsch von Bündnis90/Grüne, bei der Altersgruppe der zwischen 18- und 26-Jährigen einen vergleichbaren Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gesetzlich zu verankern, unterstützte die Mehrheit der Abgeordneten nicht.

„Globuli“ und „Elektroschocks“

Einem AfD-Änderungsantrag stimmte der Bundestag ebenfalls nicht zu. Der sah unter anderem vor, „die Vermischung von Homo- und Bisexualität mit der Geschlechtsidentität in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung aus medizinischer Sicht abzulehnen“. Die AfD wolle mit ihrem Antrag erreichen, dass das Gesetz zwischen der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität eines Menschen medizinisch differenziert. Der AfD-Abgeordnete Robby Schlund bemängelte in seiner Rede, dass Therapeuten durch das Gesetz in die „juristische Unsicherheit“ verbannt würden. Schlund bezeichnete das neue Gesetz als „ideologisch kalten Kaffee“.

Hilde Mattheis (SPD) sprach von Konversionstherapien in der Debatte als „unmenschlichen Praktiken“ und „kruden“ Methoden. Katrin Helling-Plahr von der FDP sah Deutschland im Jahr 2020 noch als ein Land, in dem „Dämonen ausgetrieben“ würden und Menschen versuchten, Homosexuelle mit „Globuli“ und „Elektroschocks“ aus ihrem sexuellen Lebensstil und damit in die Depression zu drängen. Doris Achelwilm (Linke) forderte in der Debatte, Vereinen und Körperschaften die Gemeinnützigkeit zu entziehen, sollten diese weiter Konversionstherapien anbieten. Für Emmi Zeulner (CSU) folgten einige Organisationen und Therapeuten „fehlgeleiteten Interessen“ mit „perfiden Eingriffen“. Seelsorge soll nach Angaben von Zeulner auch in Zukunft weiter möglich sein. Die Redner der Grünen, der Linken, der FDP und der SPD kündigten an, dass bei dem Gesetz noch nicht das letzte Wort gesprochen sei und kündigten weitere Verschärfungen an.

Zur Entstehung des Gesetzes

In einem Antrag vom Februar 2019 hatten die Grünen im Deutschen Bundestag gefordert, „gefährlichen Pseudotherapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung ein Ende zu setzen“. In dem Antrag lautete es unter anderem: „Dennoch bieten in Deutschland einige Organisationen Behandlungen Homosexueller an, mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung der Betroffenen. Das Ziel dieser selbsternannten ‚Homoheiler‘ ist es, homosexuelle Menschen (teilweise auch bei trans- oder intergeschlechtlichen Personen) durch eine ‚Umpolungs-Therapie‘ zu ‚heilen‘“. Im Februar 2020 hatte die Bundesregierung dann unter der Federführung von Gesundheitsminister Spahn einen entsprechenden Gesetzesentwurf unterbreitet.

Deutsche Evangelische Allianz: „Es geht um Ideologie“

Die Deutsche Evangelische Allianz (DEA) sieht das neue Gesetz kritisch und spricht von „keinem guten Tag“ für Deutschland. „Auch nach dieser letzten Debatte im Bundestag bleibt der Eindruck, dass es vor allem um Ideologie ging“, heißt es in einer Pressemitteilung der DEA. In Debatten und in Anträgen der Grünen sei immer wieder von evangelikalen Anbietern schädlicher Therapien die Rede gewesen. Diese „Unterstellungen“ sind nach Worten der Deutschen Evangelischen Allianz jedoch „unbewiesen und daher vage“ geblieben.

Nach Angaben der Pressemitteilung hätten Lobbyisten im Anhörungsprozess zu dem neuen Gesetz versucht, den Begriff „Behandlung“ durch „Maßnahmen“ zu ersetzen, denn „Maßnahmen“ hätten neben der Verkündigung auch die Seelsorge und den Bildungsbereich eingeschlossen und berührt. Indem sich das Gesetz jedoch weiter auf „Behandlungen“ beziehe, sieht die DEA die Religionsfreiheit weiterhin gewahrt, da Verkündigung und Seelsorge nicht unter das Verbot fallen. „Dazu gehört auch die Freiheit, die Meinung zu vertreten, dass gelebte Homosexualität Sünde ist“, lautet es in der Allianz-Mitteilung. Dennoch bliebe bei Beratern und Werken die Sorge, dass sie sich in Zukunft durch Denunziationen, Konversionsbehandlungen angeboten oder für solche geworben zu haben, Anklagen und Gerichtsprozessen gegenübersehen könnten. Unklar bleibt nach Ansicht der DEA auch, ob Menschen, die unter ihrer sexuellen Orientierung litten, künftig noch mit ihren Anliegen an einen Berater wenden dürften, ohne ihn oder sich selber in die Nähe der Straffälligkeit zu rücken.

Bei einer Anhörung mit Verbänden im Gesundheitsministerium im vergangenen Jahr hatte die Deutsche Evangelische Allianz Bedenken ggen das Gesetzesvorhaben angemeldet, weil sie befürchtete, dass in Zukunft christliche Gemeinden keine moralischen Aussagen mehr tätigen dürfen. Grundsätzlich begrüßt die DEA das Anliegen des Gesundheitsministers, Menschen vor Übergriffen im Bereich ihrer sexuellen Orientierung zu schützen und setzt sich eigenen Angaben zufolge „für das Selbstbestimmungsrecht beim Umgang mit der sexuellen Orientierung ein“. Allerdings befürchtete die Allianz, dass das Gesetz zu weit geht, wenn es das Recht der Religionsgemeinschaften einschränkt, auch moralische Bewertungen vorzunehmen. Etwa wenn ein Pastor darin eingeschränkt würde, Homosexualität als Sünde zu bezeichnen. „Eine moralische Bewertung muss durch die Religionsfreiheit gedeckt bleiben“, hatte der Politikbeauftragte der DEA, Uwe Heimowski, im November auf Anfrage von pro erklärt.

Von: Norbert Schäfer

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