Konversionstherapien – was soll da eigentlich verboten werden?

Ein Verbot von Konversionstherapien, die menschenverachtende Praktiken umfassen, ist zu begrüßen. Ein generelles Verbot der Beratungstätigkeit oder bloßer Informationsweitergabe zu Veränderungsmöglichkeiten würde die Selbstbestimmung und Freiheit des mündigen Bürgers untergraben. Ein Gastbeitrag von Uwe Heimowski und Reinhardt Schink
Von PRO
Über Konversionstherapien wird aktuell intensiv diskutiert (Symbolbild)

Plötzlich ist der Begriff in aller Munde: Konversionstherapien für Homosexuelle. Ein Thüringer Radiosender tat sich noch schwer mit der Vokabel, sprach stattdessen von Konversationstherapien. Irgendwie auch nicht ganz falsch, denn es gibt reichlich Gesprächsbedarf zu diesem Thema.

Konversionstherapien, auch Reparationstherapien genannt, sollten nach Ansicht von Gesundheitsminister Spahn verboten werden. Er hat dafür eine Fachkommission unter Leitung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung berufen, die – so wörtlich in der Pressemitteilung des Gesundheitsministerium – „Vorschläge für ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien erarbeiten soll“. Worum geht es dabei?

Homosexualität bei WHO bis 1990 als Krankheit geführt

Bis 1990 wurde Homosexualität von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Krankheit geführt. 1992 wurde sie offiziell aus der International Classification of Diseases (ICD) gestrichen.

Die vielfältigen Therapieangebote, um Homosexualität zu „heilen“ (oder zu konvertieren beziehungsweise ihre Veranlagung zu reparieren, daher die Begriffe), reichten von Psychoanalyse über Verhaltenstherapie bis zu medikamentöser Behandlung. Die immer wieder zitierte Behandlung mit Elektroschocks gab es in Deutschland noch bis in die 1980er Jahre. So wurden beispielsweise im Klinikum Hamburg Eppendorf Aversionstherapien mittels Elektroschock in die Genitalien bei gleichgeschlechtlich bedingter Erregung durchgeführt.

Dass ein Verbot von Konversionstherapien solche menschenverachtenden Praktiken umfasst, ist zu begrüßen. Homosexualität, darin sind sich die Experten einig, ist keine Krankheit. Und so kommt Professor Peer Birken vom Hamburger Zentrum für Psychosoziale Medizin in seinem Gutachten für die Magnus-Hirschfeld-Stiftung, das er am 10. Juni 2019 vorgelegt hat, zu dem Schluss: „Es fehlt daher die Indikation für eine medizinisch-psychotherapeutische Behandlung oder Interventionen.“

Als Deutsche Evangelische Allianz sehen wir ein pauschales Verbot von Konversionstherapien dennoch kritisch. Warum?

Betroffene: „Angriff auf meine Rechte“

Zum einen, weil die aktuelle Gesetzeslage bereits weitgehenden Schutz gewährleistet. In Deutschland sind alle Therapeuten und Psychotherapeuten durch die Vorgaben der Berufsverbände und Kassen verpflichtet, sich an die geltenden fachlichen Standards zu halten. Jeder Klient und jede Klientin hat die Möglichkeit, juristisch dagegen vorzugehen, sofern im Verlauf der Therapie die Standards nicht eingehalten wurden und ihm oder ihr dadurch physischer und seelischer Schaden zugefügt wird.

Zum anderen befürchten wir, dass seelsorgliche und oder therapeutische Begleitung von Menschen auf der Suche nach ihrer sexuellen Identität unter das Verbot fallen könnten. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung muss den Wunsch Einzelner, sich mit ihren konflikthaft erlebten homosexuellen Impulsen und Gefühlen auseinanderzusetzen, aber ebenso einschließen. Eine ergebnisoffene Beratung muss auch eine Entscheidung für den heterosexuellen Lebensentwurf zulassen. Die therapeutische Unterstützung dieses Wunsches darf nicht generell unter Verbot gestellt und kriminalisiert werden. Auch Professor Birken stellt in seinem Gutachten fest: „Anders als alltagssprachlich vertraut, handelt es sich bei Homosexualität nicht um eine eindimensionale und distinkte Eigenschaft von Menschen, sondern um ein multidimensionales Konstrukt.“

Ein generelles Verbot der Beratungstätigkeit oder bloßer Informationsweitergabe zu Veränderungsmöglichkeiten würde die Selbstbestimmung und Freiheit des mündigen Bürgers untergraben. Eine Frau schrieb dazu auf Facebook: „Ich bin eine Betroffene in dem Sinne, dass meine Sexualität nicht feststeht, und ich gerne die Freiheit bewahren möchte, meine Therapieformen zu wählen und mich nicht vom Staat einschränken zu lassen. Für mich ist Sexualität etwas, das sich immer neu entwickelt, und ich empfinde das vorgeschlagene Gesetz von Jens Spahn als Angriff auf meine Rechte, die im Grundgesetz festgelegt sind: das Recht zur Freiheit. Das vorgeschlagene Gesetz geht nur auf eine bestimmte Personengruppe in Deutschland ein, und lässt andere, die davon betroffen sind, total außer acht. Es ist also eine unbedachte Gesetzesänderung, die nur mehr Probleme schaffen wird. Warum soll unsere Sexualität vom Staat eingeschränkt werden?“

Zu befürchten ist ferner eine einseitige Stigmatisierung „christlich-evangelikaler Kirchen“. So behauptete Jörg Litwinschuh-Barthel von der Magnus-Hirschfeld-Stiftung bei der Vorstellung der Gutachten, dass es in diesem Milieu rund 1.000 Fälle pro Jahr in Deutschland gebe, in denen versucht wird, homosexuelle Menschen durch fragwürdige Methoden umzuerziehen. Eine valide Grundlage für diese Zahlen nannte er nicht. Das ist ausgesprochen fragwürdig. Es werden wissenschaftliche Standards verletzt – obwohl medial der Eindruck erzeugt wird, diese Zahlen entstammten den Gutachten selbst, was sie aber nicht tun.

Kein Evangelikaler in Expertenkommission

Was kann die Evangelische Allianz politisch tun? Der 46-köpfigen Expertenkommission gehörten jeweils ein Vertreter der Evangelischen und der Katholischen Kirche an, kein Evangelikaler war dabei, dafür aber eine große Zahl bekannter LGBTI-Aktivisten. Man muss hier fast eher von einer Lobbygruppe als von einer Expertenkommission sprechen.

Daher war uns zunächst einmal daran gelegen, unsere Einschätzung überhaupt zur Kenntnis zu geben. Dafür haben wir einen Brief mit einer zweiseitigen Expertise verfasst und an den Minister, die Kommissionsmitglieder und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gesendet. Zugleich führen wir Gespräche mit Politikern, in denen wir unsere differenzierte Sicht erklären. Dabei gab es manches „Aha-Erlebnis“.

Bis Ende des Jahres soll der Bundestag nach den Vorstellungen des Ministers den Entwurf debattieren und ein Verbot beschließen. Der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren wird ein Referentenentwurf aus dem Ministerium sein. Diesen werden wir aufmerksam kritisch lesen und wo nötig, eigene Vorschläge zur Ergänzung oder Differenzierung vorlegen.

Unser Ziel ist, dass der Raum der Freiheit und der Selbstbestimmung im sicheren Raum (Safe Space) von Beratung und Therapie gewahrt bleibt und künftig noch besser geschützt wird.

Uwe Heimowski ist Politikbeauftragter der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA) und Vorstandsmitglied des Christlichen Medienverbund KEP. Reinhardt Schink ist der neue DEA-Generalsekretär.

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