Spahn plant rasches Verbot von Konversionstherapien

Zwei Kurzgutachten stützen den Bundesgesundheitsminster Jens Spahn in seinem Entschluss, Konversionstherapien verbieten zu lassen. Mit Hilfe des Bundesjustizministeriums will er jetzt schnell Fakten schaffen.
Von PRO
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (2.v.l.) stellt die Ergebnisse der Gutachten zu Konversionstherapien am Montag in Berlin vor

„Ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien ist aus medizinischer Sicht geboten und rechtlich möglich.“ Zu diesem Ergebnis sind zwei wissenschaftliche Gutachten und eine Fachkommission gekommen, die das Bundesgesundheitsministerium Anfang April in Auftrag gab. Begleitet wurden die Gutachten von der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) äußerte sich am Dienstag in Berlin: „Die Kommission und die Gutachter haben gute Lösungsansätze aufgezeigt, wie wir ein Verbot dieser Therapien regeln können. Auf dieser Grundlage werden wir auf das Justizministerium zugehen, um zügig zu entscheiden, wie und was wir in Deutschland umsetzen.“ Spahn hat eine klare Haltung zu Konversionstherapien von Homosexuellen: „Ich bin für ein Verbot dieser Therapien. Denn Homosexualität ist keine Krankheit und daher auch nicht therapiebedürftig.“

Details zu den Gutachten

Das Kurzgutachten des Professors Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität in München zeigt auf, dass Verbotsregelungen zu den Konversionstherapien verfassungsrechtlich möglich seien. Dies gelte teilweise auch für eine Verankerung des Verbots im Strafrecht. Einen Abschlussbericht der Bestandsaufnahme wird das Bundesministerium für Gesundheit Ende August veröffentlichen.

Professor Peer Briken vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf stellte in seinem Kurzgutachten fest, dass Homosexualität keine Krankheit sei und daher keiner Behandlung bedürfe. Außerdem sei die Veränderbarkeit der sexuellen Orientierung von außen wissenschaftlich betrachtet höchst unwahrscheinlich. Viel mehr gebe es eindeutige Belege für die negativen Folgen dieser Therapien. Deshalb sollten sie aus medizinisch-psychotherapeutischer Sicht keine Anwendung finden.

Die Expertenkommission hat aus 46 Vertretern aus Politik und Wirtschaft bestanden. Sie diskutierte an zwei Tagen im Mai und Juni über medizinische, juristische, gesellschaftspolitische und religiös-weltanschauliche Aspekte eines möglichen Verbots der Konversionstherapie. Dort kamen auch Menschen zu Wort, für die diese Therapie negative Folgen auf ihr Leben hatte.

Von: Michael Müller

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