Gesetzentwurf will sexuelle Identität im Grundgesetz schützen

Die Fraktionen von Grünen, Linken und FDP im Bundestag haben gemeinsam einen Antrag gestellt. Sie wollen, dass die sexuelle Identität ins Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes aufgenommen wird.
Von PRO
Grüne, Linke und FDP wollen mit einer Gesetzesinitiative im Bundestag erreichen, dass die sexuelle Identität ins Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes aufgenommen wird

Menschen in Deutschland sollen künftig verfassungsrechtlich vor Diskriminierungen wegen ihrer sexuellen Orientierung geschützt werden. Das ist das Ziel eines gemeinsamen Gesetzentwurfs der Bundestagsfraktionen von Grünen, Linken und FDP. Vertreter der drei Parteien haben den Entwurf am Mittwoch vorgestellt.

Er sieht eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes vor. Bisher heißt es dort: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ In diesen Artikel wollen die drei Fraktionen auch „sexuelle Identität“ aufnehmen.

Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat und Bundestag nötig

„Wir fordern das seit vielen Jahren und danken den Fraktionen, dass sie dieses Anliegen anlässlich des 70. Geburtstages des Grundgesetzes aufgreifen“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) Henny Engels vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD). „Alle, die von Diskriminierung betroffen sind in unserem Land, müssen in Artikel 3 genannt und sichtbar gemacht werden“, sagte die zuständige Fraktionsprecherin der Grünen, Ulle Schauws, bei der Vorlage des Gesetzesentwurfs.

70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes solle auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe ausdrücklich geschützt werden. Unter dem Merkmal der „sexuellen Identität“ versteht der Gesetzentwurf „ein andauerndes Muster emotionaler, romantischer oder sexueller Anziehung zu Menschen eines bestimmten oder verschiedener Geschlechter“. Die geschlechtliche Identität sei in der Aufzählung des Artikels 3 bereits durch das Merkmal Geschlecht aufgenommen.

„Hoffnung auf große Fortschritte“

Inzwischen habe sich die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen zwar stark verbessert. „Dennoch stößt die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlägt.“ Jens Brandenburg (FDP) erhofft sich einen „großen Fortschritt für den verfassungsrechtlichen Schutz der Betroffenen“, wird er im Tagesspiegel zitiert. Doris Achelwilm (Linke) äußerte die Erwartung, dass eine Aufnahme in das Grundgesetz der Gruppe „einen anderen Schutz und eine andere Aufmerksamkeit“ verschaffe.

Die Parlamentarier der Opposition hoffen bei ihrem Vorhaben auf die Zustimmung der Regierungs-Koalition. Der Gesetzentwurf solle zwar rasch eingebracht werden, allerdings wolle man sich dann Zeit für Gespräche lassen, um für das Anliegen zu werben. Der stellvertretende Unionsfraktionschef Thorsten Frei äußerte sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Mittwoch ablehnend: „Das Grundgesetz darf nicht mit Änderungen oder Ergänzungen überfrachtet werden, für die es gar keine Notwendigkeiten gibt.“

Mahnende Worte Schäubles

Anlässlich des 70. Geburtstags des Grundgesetzes hat auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gemahnt, das Grundgesetz nicht zu überfrachten und der Politik Spielraum zu lassen. In einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Donnerstag warnt er vor einer „überbordenden Verrechtlichung“: „Wir sollten nicht zulassen, dass unsere Ordnungen durch unseren Hang zur Perfektion so erstarren, dass wir sie nicht mehr reformieren können“, findet der CDU-Politiker.

Von: Johannes Blöcher-Weil

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