Gesetzesvorhaben: Zwei Mütter für ein Kind

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will es lesbischen Paaren ermöglichen, nach einer künstlichen Befruchtung als Mutter und Mit-Mutter anerkannt zu werden. Eine alleinige rechtliche Ausrichtung auf das traditionelle Familienbild sei nicht mehr zeitgemäß, hieß es am Mittwoch in Berlin.
Von Anna Lutz
Bundesjustizministerin Katarina Barley will die Mit-Mutterschaft für lesbische Partnerinnen gesetzlich verankern

Zwei miteinander verheiratete oder verpartnerte Frauen sollen künftig nach einer künstlichen Befruchtung das Recht haben, als Mutter und Mit-Mutter eingetragen zu werden. Bundesjustizministerin Katarina Barley will auf diesem Wege „gleichgeschlechtliche Elternschaft“ mit der verschiedengeschlechtlicher Eltern gleichstellen, wie es in einem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Gesetzesvorschlag heißt.

Demnach stoße die „alleinige Ausrichtung des Rechts auf das traditionelle Familienbild“ vor dem Hintergrund moderner Fortpflanzungsmedizin und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf wachsende Kritik. Die moderne Fortpflanzungsmedizin mache neue Familienkonstellationen möglich und es stelle sich heute die Frage, wer neben der gebärenden Mutter der zweite rechtliche Elternteil eines Kindes sein solle, etwa im Fall von Samen-, Eizell- oder Embryospenden. Derzeit können Ehepartnerinnen einer Mutter deren Kinder nur anerkennen, indem sie sie adoptieren – auch innerhalb einer geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe.

„Am Zwei-Eltern-Prinzip festhalten“

Mit Blick auf mögliche Konflikte will das Ministerium am „Zwei-Eltern-Prinzip“ festhalten, auch wenn die Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin dazu führten, dass einem Kind mehr als zwei Personen genetisch oder sozial verbunden sein könnten und somit als Eltern in Betracht kämen.

Der Entwurf sieht auch Änderungen im Fall bereits verheirateter schwangerer Frauen vor, die mit einer neuen Partnerin oder einem neuen Partner leben. Nach derzeitiger Regelung würde ein Kind automatisch dem Ehepartner zugeordnet. Künftig soll es mit Zustimmung aller drei Parteien möglich sein, einen nicht verheirateten Partner als Vater oder Mutter anerkennen zu lassen, der „statt des Ehegatten oder der Ehegattin wahrscheinlich an der Entstehung des Kindes beteiligt war“.

Von: Anna Lutz

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