Spahn will Therapien gegen Homosexualität verbieten

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will ein Verbot von Heilungstherapien für Homosexuelle voranbringen. Das sagte er in einem Interview der Tageszeitung taz. Bis zum Sommer soll es einen Vorschlag zur gesetzlichen Regelung geben.
Von Jonathan Steinert
Jens Spahn ist selbst schwul und findet nicht, dass das eine Krankheit ist

Mit einem „möglichst weit gefassten“ Gesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Therapien verbieten, die Homosexuelle zu einer Umkehr ihrer sexuellen Orientierung bringen. Das sagte er in einem Interview der Tageszeitung taz. „Homosexualität ist keine Krankheit, und deswegen ist sie auch nicht therapiebedürftig. Deswegen bin ich für ein Verbot der Konversionstherapie“, sagte Spahn. Da er selbst schwul sei, halte er nichts von solchen Therapien. „Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben.“

Eine Schnellstudie der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die sich gegen die Diskriminierung von Schwulen und Lesben einsetzt, solle einen Überblick darüber geben, wie sich die Rechtslage dazu in anderen Ländern entwickelt habe. Auf der Basis werde entschieden, „was wir in Deutschland umsetzen können“.

Spahn wolle sich für ein Gesetz zunächst mit Justizministerin Katarina Barley (SPD) abstimmen und „die Kollegen der anderen Ressorts überzeugen“. Er strebt an, sich bis zum Sommer auf eine Regelung zu einigen. Nach Ansicht von Spahn soll es nach dem Berufsrecht Konsequenzen für Ärzte haben, die solche Therapien anbieten. Im Sozialrecht solle zudem geregelt werden, dass es für derlei Angebote keine Vergütung geben dürfe. Ein angemessenes Strafmaß sei noch fraglich. Es als Ordnungswidrigkeit einzustufen, sei ihm aber zu wenig. Ein Bußgeld von 500 Euro – das hatten einst die Grünen gefordert – halte Spahn für „nicht übermäßig abschreckend“.

Das Gesetz solle „auf jeden Fall“ für Minderjährige gelten und „klar genug sein, damit es Wirkung entfaltet“. Bereits jetzt könnten solche Therapien rechtlich als Körperverletzung gelten.

Von: Jonathan Steinert

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