Bundestag diskutiert Werbeverbot – Abstimmung verhindert

In der Nacht zu Freitag hat die Bundesregierung eine Abstimmung über einen FDP-Gesetzesvorschlag zur Abschaffung des Werbeverbots von Abtreibungen verhindert. Die Liberalen begründeten ihren Vorstoß damit, dass die aktuelle Gesetzesvorlage unklar und veraltet sei. Eine am Mittwoch gefundene Einigung zwischen SPD und Union zum Thema bezeichnete die Opposition als unkonkret.
Von Anna Lutz
Bis in den Freitagmorgen hinein diskutierten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Werbeverbot für Abtreibungen (Symbolbild)

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag stand das Thema Werbeverbot für Abtreibungen erneut auf der Agenda des Deutschen Bundestages. Die FDP-Fraktion ließ einen eigenen Antrag diskutieren, nach dem der Paragraf 219a abgeschafft werden soll. Monate zuvor hatten die Liberalen noch gefordert, das Werbeverbot zu novellieren, nicht aber abzuschaffen. Eine Abstimmung über den neuen Vorschlag verhinderte die Bundesregierung und ließ die Vorlage an den Rechtsausschuss überweisen, wo er weiter diskutiert werden soll.

In ihrer vorangegangenen Rede bezeichnete die FDP-Abgeordnete Nicole Bauer die aktuelle Gesetzeslage als unklar und nicht mehr zeitgemäß. Ärzte und Frauen dürften nicht länger kriminalisiert werden. Den Paragrafen zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen wolle die Fraktion aber ausdrücklich nicht antasten und auch keine direkte Werbung für Abtreibung erlauben. Zum gefundenen Kompromiss der Bundesregierung sagte sie: „Werden Sie endlich mal konkret. Wir brauchen Klarheit, und zwar jetzt.“ Dass die FDP nun eine inhaltlich neue Gesetzesvorlage eingereicht hat, begründete sie mit der ablehnenden Haltung der Union zu einer Neuerung des Gesetzes. Man habe den Christdemokraten die Hand reichen wollen, sie aber hätten hineingebissen, hieß es in der Debatte.

CDU: Abtreibung muss absolute Ausnahme bleiben

Ingmar Jung von der Union warnte, vielen Abgeordneten gehe es bei einer Novellierung des Werbeverbots um die Auflösung des gesamten Schutzkonzeptes für Ungeborene. Er verteidigte den Vorschlag der zuständigen Minister von SPD und Union, nach dem der Paragraf 219a bestehen bleibt und überarbeitet wird. Künftig sollen zudem zentrale ärztliche Stellen Frauen im Schwangerschaftskonflikt Informationen zu Abbrüchen zukommen lassen. Abtreibungen müssten aber ein „absoluter Ausnahmefall bleiben“. Jens Maier von der AfD warf der Union einknicken vor. Mit dem Kompromiss mache sie einen Schritt nach links.

SPD-Politiker Johannes Fechner sagte, für seine Partei sei klar, „dass Ärztinnen und Ärzte sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche weitergeben“ dürfen müssen. Es reiche nicht aus, dass zentrale Stellen dies übernähmen. Eine entsprechende Regelung erwarte er auch im Gesetzesvorschlag, den die Regierung im Januar vorlegen will. Cornelia Mörhing von der Linken verwies darauf, dass die Mehrheit der Bevölkerung eine Abschaffung des Werbeverbots fordere. Der Paragraf 219a sei „eine völlig veraltete Form“.

Grüne: Lebensschützer wollen Gräben aufreißen

Katja Keul von den Grünen wandte sich ebenfalls gegen den aktuellen Vorschlag der Bundesregierung: „Entweder, man will Ärztinnen und Ärzte bestrafen oder nicht. Man kann nicht beides nebeneinander in ein Gesetz schreiben.“ Der Paragraf 219a sei keine Säule des rechtlichen Verbots von Abtreibungen, er habe schon vor dieser Regelung existiert. „Die sogenannten Lebensschützer stehen bereit, um die alten Gräben wieder aufzureißen“, warnte sie.

Derweil vermeldete das Statistische Bundesamt am Freitagmorgen, dass die Zahl der Abtreibungen in Deutschland im Verlauf des vergangenen Jahres zurückgegangen ist. Gemeldet wurden rund 24.200 Schwangerschaftsabbrüche zwischen Juli und September. Das sind 1,8 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der überwiegende Teil der Frauen war zwischen 18 und 34 Jahren alt. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 101.209 Schwangerschaften ärztlich abgebrochen.

Von: Anna Lutz

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