Kirchenasyl: „… dann wäre ich jetzt weg“

Christliche Gemeinden sind für ausreisepflichtige Flüchtlinge oft die letzte Zuflucht. So wie für Danial M., der eigentlich im Juli an Bord eines Abschiebefluges nach Afghanistan sitzen sollte. Doch das Kirchenasyl ist umkämpft.
Von Anna Lutz
Danial M. sollte nach Afghanistan abgeschoben werden. Das Kirchenasyl rettete ihn davor.

Ich hatte keinen anderen Weg“, sagt Danial M. Der 22-jährige Afghane sitzt im Garten der evangelisch-reformierten Kirche in Bayreuth. Er gießt sich eine Tasse Tee ein, sein Deutsch ist fließend. Er stellt nüchtern fest: „Wenn ich das hier nicht gefunden hätte, wäre ich jetzt weg.“ „Das hier“, damit meint Danial das Kirchenasyl. Über einen Monat lang, von Anfang Juli bis Mitte August, war die Bayreuther Kirche Danials Zuhause. Und er hat Recht: Hätte die Kirche ihn nicht aufgenommen, wäre er jetzt wohl in Afghanistan.

Danial war „Seehofers Nummer 70“: Er sollte am Abend des 3. Juli an Bord des Fliegers in Richtung Kabul sitzen. Über diesen Flug scherzte Bundesinnenminister Horst Seehofer skandalträchtig, ausgerechnet an seinem 69. Geburtstag seien 69 Afghanen abgeschoben worden. „Das hatte ich so nicht bestellt“, sagte der Innenminister damals vor Journalisten. Wenige Tage später wurde bekannt, dass sich einer der Abgeschobenen in Afghanistan das Leben genommen hatte. Seehofers kleiner Scherz wurde zum Sinnbild innenpolitischer Herzlosigkeit. Dass Danial am 4. Juli nicht in Afghanistan landete, war reines Glück. Als die Polizei vor der Tür seiner Familie im oberfränkischen Neuenmarkt stand, um ihn abzuholen, war er bei seiner Freundin in Bayreuth. Er hatte sich krank gefühlt und war deshalb über Nacht nicht nach Hause gekommen. Seit drei Jahren lebt der Afghane in Deutschland. Seine Eltern gehören der verfolgten ethnischen Minderheit der Hazara an. In den neunziger Jahren flohen sie vor den Taliban aus Afghanistan – damals in den Iran. Dort wuchsen Danial und seine fünf Geschwister auf. 2014 schickte das Mullah-Regime die Familie zurück. Es dauerte nicht lange, da wurde Danials Onkel Opfer von Islamisten. Die Familie floh erneut und nahm diesmal eine beschwerlichere Reise auf sich: über den Iran in die Türkei, von dort aus mit einem Schlauchboot nach Griechenland. „Es ging dann von Land zu Land. Manchmal zu Fuß, manchmal mit dem Zug oder Bus“, erzählt Danial. Schließlich landeten er und seine Verwandten in Oberfranken.

Die drei Jahre seitdem hat Danial genutzt, um Deutsch zu lernen und seinen Schulabschluss zu machen. Der nächste Schritt wäre der Beginn seiner Ausbildung gewesen. Danial ist ein Muster­beispiel für Integration. Dass er trotzdem abgeschoben werden sollte, lag an einer Formalität. Für den Beginn der Ausbildung hätte er eine neue Duldung beantragen müssen. Doch seine ehrenamtlichen Betreuer verpassten es, ihn darüber zu informieren. Es dauerte nicht lange, da galt er als ausreisepflichtig.

Abschiebestopps gefordert

Ausweisungen nach Afghanistan sind spätestens seit Beginn der sogenannten Flüchtlingskrise ab dem Jahr 2015 umstritten. Kirchen und Menschenrechtsorganisationen verweisen immer wieder auf eine unsichere Lage im Land, Anschlagsbedrohungen und religiösen Extremismus. Zwischen 2017 und 2018 setzte die Bundesregierung Ausweisungen nach Afghanistan aus. Auslöser dafür war ein schwerer Anschlag in der Nähe der deutschen Botschaft in Kabul am 31. Mai des vergangenen Jahres. Behörden und Politik wollten eine neue Lagebeurteilung abwarten, Afghanistan galt als nicht sicher. Menschen wie Danial konnten zunächst in Deutschland bleiben. Lediglich Straftäter, Gefährder und Identitätsverschleierer wurden weiterhin abgeschoben. Auf Anfrage von pro betont das Bundesinnenministerium, es habe sich nicht um einen „Abschiebestopp“ gehandelt, sondern, um eine „Priorisierung auf Personengruppen, an deren Ausreise ein besonderes Interesse besteht“. Genau ein Jahr nach dem Anschlag in Kabul legte das Auswärtige Amt in diesem Jahr einen neuen Lagebericht zu Afghanistan vor. Darin heißt es unter anderem: „Nach Jahrzehnten gewaltsamer Konflikte befindet sich Afghanistan in einer schwierigen Aufbauphase und einer weiterhin volatilen Sicherheitslage.“ In großen Teilen des Landes seien die Taliban präsent, außerdem herrsche eine Bedrohung durch die Terrororganisation Islamischer Staat. Justizministerium und Verwaltung funktionierten nur eingeschränkt.

Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl nahmen den Bericht zum Anlass, eine Überprüfung aller Verfahren afghanischer Asylbewerber mit dem Ziel eines Abschiebestopps zu fordern. Die Bundesregierung hingegen betonte, Teile des Landes seien durchaus sicher. Am 6. Juni erklärte Kanzlerin Angela Merkel in einer Fragestunde des Deutschen Bundestages: „Aus unserer Sicht sind die Einschränkungen entfallen.“ Besonders Bayern nimmt die Regierungschefin beim Wort. CSU-Innenminister Joachim Herrmann teilte mit, „die erweiterten Abschiebungsmöglichkeiten“ konsequent nutzen zu wollen. Bis heute ist es vor allem sein Bundesland, das rigoros nach Afghanistan ausweist. Berlin etwa hat sich gegen eine Rückführung nach Afghanistan entschieden. Zwar ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Anerkennung oder Ablehnung von Asylberwerbern zuständig. Die Länder aber führen die Ausweisungen durch. Die jeweiligen Ausländerbehörden können Duldungen aussprechen – oder die Betroffenen in Flugzeuge zurück nach Afghanistan setzen lassen.

Die evangelisch-reformierte Kirche Bayreuth positioniert sich eindeutig zu Abschiebungen nach Afghanistan Foto: pro/Swanhild Zacharias
Die evangelisch-reformierte Kirche Bayreuth positioniert sich eindeutig zu Abschiebungen nach Afghanistan

Und warum traf es nun ausgerechnet den gut integrierten Danial? Wie das BAMF auf Anfrage mitteilt, spielt es bei der Entscheidung der Behörde über ein Ja oder Nein zum Asylantrag keine Rolle, ob der Betreffende sich in Deutschland integriert hat: „Der Entscheider prüft, ob und welche Gefahr dem Asylsuchenden bei Rückkehr in sein Herkunftsland droht. Und auch wenn es das Bundesamt ausdrücklich begrüßt, dass Geflüchtete sich so gut in Deutschland einbringen: Integrations­leistungen kann und darf das Bundesamt bei der Entscheidung im Asylverfahren nicht berücksichtigen.“ Eine weitere Frage zum Fall Danial bleibt offen: Wieso soll ein Angehöriger einer ethnischen Minderheit in ein Land abgeschoben werden, in dem er als solcher durch Extremisten bedroht ist? Auf dem Abschiebeflug vom 3. Juli befand sich auch ein christlicher Konvertit. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, machte dessen Schicksal öffentlich und sprach sich im selben Zuge gegen dessen Abschiebung aus. Auch er bemühte sich offenbar um Integration. Auch ihm nützte es nichts. pro befragte dazu den Beauftragten für Religionsfreiheit der Bundesregierung, Markus Grübel. Er sagt: „Einen Menschen, der nach intensiver Vorbereitung und Taufe vom Islam zum Christentum übergetreten ist, würde ich aktuell nicht nach Afghanistan abschieben.“ Niemand könne eine Abschiebepraxis gut finden, die Menschen in Situationen bringe, in denen grundlegende Menschenrechte nicht gewährleistet seien. Dennoch tut die Regierung, der Grübel selbst angehört, genau das.

Pfarrer Simon Froben von der evangelisch-reformierten Kirche Bayreuth und das Presbyterium jedenfalls zögerten nicht, als Danial sie um Hilfe bat. Sie kannten den Afghanen bereits und Danial wusste, dass die Gemeinde schon öfter Kirchenasyl gewährt hatte. „Wenn jemand Hilfe braucht, wendet er sich an eine Kirchengemeinde und bittet um Obdach. Die Hilfe wird gewährt und den Behörden das auch unmittelbar angezeigt“, erklärt Froben das Kirchenasyl. Bei Danial hätten sie einen Härtefall gesehen, der „nicht mit unseren christlichen Werten vereinbar“ sei. Das Presbyterium habe auch andere, legale Möglichkeiten geprüft. Auch wenn die Behörden das Kirchenasyl dulden, sehen sie es als „unerlaubten Aufenthalt“ an. Es gebe in Bayern zum Beispiel eine Härtefallkommission, an die man sich wenden könne, sagt Froben. Doch dafür müsse der Asylbewerber bereits fünf Jahre in Deutschland sein. Bei Danial waren es nur drei. „Obwohl Danial die Integrationsleistungen, die dort besonders honoriert werden, aus unserer Sicht nach nicht einmal drei Jahren schon erbracht hat“, sagt der Pfarrer.

Während die Gemeinde sich stark machte, dass Danial in Deutschland bleiben konnte, war seine Welt zusammengeschrumpft auf das Kirchengebäude und den dazugehörigen Garten. Tagsüber habe er viel Besuch bekommen, viele Freunde und die Familie seien da gewesen. Doch nachts sei es schlimm gewesen. „Ich konnte nicht schlafen. Ich habe mich gefragt, ob die Polizei auch hierher kommt und mich festnimmt“, erzählt er. Oft habe er bis morgens wach gelegen, bis es endlich hell wurde. „Es war schrecklich.“

Kirchenasyl ist „ultima ratio“

Das Kirchenasyl geht bereits auf die Spätantike zurück und ist insofern keine rein christliche Tradition. Damals noch als Heiligtumsasyl bekannt, entlehnte es sich der Idee, dass derjenige, der ein Heiligtum wie einen Tempel betritt, dem Schutz Gottes unterstehe. In den ersten Jahrhunderten nach Christus gewährten die Kirchen nicht nur Flüchtlingen, sondern auch Straftätern Unterschlupf und beriefen sich dabei auf die Tugenden der Gastfreundschaft und Barmherzigkeit. Nicht selten wurden den Betroffenen sogar ihre weltlichen Strafen erlassen. Innerhalb der Kirche mussten die Aufgenommenen ihre Taten bereuen und sich zum Beispiel dem Klosterleben verpflichten. Im Laufe der Zeit verlor das Kirchenasyl an Bedeutung, bis es in den achtziger Jahren mit zunehmenden Migrationsbewegungen wieder relevant wurde. Das erste Kirchenasyl, wie wir es heute verstehen, gab es 1982 in Berlin-Kreuzberg. Die dortige Heilig-Kreuz-Gemeinde schützte drei Familien aus dem Libanon vor einer Abschiebung in das damalige Bürgerkriegsland. Bereits fünf Jahre später hatten sich 35 christliche Gemeinden in Berlin dazu bereiterklärt, in Härtefällen Kirchenasyl zu gewähren. Es war die Neubelebung einer alten Tradition, die heute als normal gilt.

Entwicklung der Kirchenasyl-Fälle bundesweit Foto: kirchenasyl.de
Entwicklung der Kirchenasyl-Fälle bundesweit

„Wer sich zum Herrn flüchtet, darf nicht nur auf Schutz und Fürsorge, sondern letztlich auch auf Erlösung hoffen“, begründet die Deutsche Bischofskonferenz die Praxis der Schutzgewährung in einer Handreichung aus dem Jahr 2015. Demnach ist das Ziel des Kirchenasyls, bei drohender „humanitärer Härte“ oder Menschenrechtsverletzungen eine erneute rechtliche Überprüfung einzelner Fälle zu ermöglichen. „Kirchenasyl ist als ‚ultima ratio‘ immer Nothilfe in einem konkreten Einzelfall“, schreiben die Bischöfe dazu. Es falle unter die Kategorie des „gewaltlosen zivilen Ungehorsams“. Als solches steht das Kirchenasyl immer wieder im Konflikt mit dem Staat. Im Frühjahr 2015 kritisierte der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU), die Kirchen setzten sich über rechtskräftige Entscheidungen des Staates hinweg. Er sprach von einer „systematischen Verhinderung“ von Abschiebungen und einem „Missbrauch“ des Kirchenasyls. Am Ende einigten sich Kirchenvertreter und Politik gütlich. Es blieb bei der Duldung der Praxis in Härtefällen. Im diesem Jahr brach der Streit erneut auf. Das Innenministerium – nun unter Horst Seehofer (CSU) – warf den Kirchen erneut Missbrauch vor und erließ härtere Regeln für den Umgang mit jenen, die in Kirchen Schutz suchen.

Im August gab es in der Bundesrepublik laut der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ 552 Fälle von Kirchenasyl. Insgesamt lebten 868 Migranten in einer solchen gemeindlichen Obhut, 175 davon waren Kinder. 512 Fälle gingen auf die sogenannte Dublin-Verordnung zurück, nach der Asylbewerber – wenn überhaupt – in dem Land Aufenthaltsrecht erhalten können, in dem sie sich als erstes innerhalb Europas aufgehalten haben – in vielen Fällen aufgrund der Außenlagen also Griechenland oder Italien. Bislang war Ziel des Kirchenasyls, die Hilfesuchenden ein halbes Jahr lang zu beherbergen. Denn so lange dauerte die sogenannte Überstellungsfrist für Migranten, die unter die Dublin-Regelung fallen. Die Überstellungsfrist ist die Zeitspanne, die dem Staat, in dem der Flüchtling eigentlich hätte Asyl beantragen müssen, bleibt, um seiner Rücknahme zuzustimmen. Tat er das nicht, ging die Zuständigkeit auf Deutschland über und der Flüchtling konnte hier regulär Asyl beantragen. Für Kirchenasylanten schuf die Innenministerkonferenz der Länder im August nun eine Ausnahme: Sollten die Kirchgemeinden zum Beispiel nicht innerhalb eines Monats ein Härtefalldossier zur Begründung des Kirchenasyls einreichen, verlängert sich die Abschiebungsfrist für Migranten von sechs auf 18 Monate.

Staatsanwaltschaften ermitteln

Im September wurde bekannt, dass im Falle eines gewährten Kirchenasyls in Bad Kreuznach Ermittlungsverfahren gegen die sudanesischen Flüchtlinge und fünf Pfarrer eingeleitet wurden. Eine Prüfung des BAMF habe ergeben, dass in den Fällen keine besonderen individuellen Härten vorgelegen hätten. Die evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz wehrten sich: Man sehe die Entwicklungen mit Sorge, hieß es Mitte September in einer Mitteilung. „Gemessen an der Anzahl der Asylverfahren und der Vielzahl der Anfragen nach Kirchenasyl, die die Gemeinden täglich erreichen, ist die Zahl der derzeit tatsächlich gewährten Kirchenasyle äußerst gering. Das macht deutlich, dass die Kirchengemeinden keinesfalls leichtfertig Kirchenasyl gewähren, sondern gewissenhaft prüfen und beraten“, erklärten die Kirchen. Das Kirchenasyl werde kriminalisiert, Strafanzeigen und auch die Räumung von Gebäuden konterkarierten die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirchgemeinden. Andererseits ermittelte die Tageszeitung Die Welt kurz zuvor, dass sich die Kirchengemeinden in Deutschland häufig nicht an rechtliche Regelungen hielten: In rund der Hälfte aller Fälle seien die Härtefalldossiers nicht eingereicht und den Behörden kein kirchlicher Ansprechpartner genannt worden. Sogar Vertreter der Kirchen sahen sich genötigt, ihre Gemeinden zu rügen. Es sei den Bischöfen „ein Anliegen, dass die Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften, die mit dem BAMF vereinbarte Vorgehensweise beachten“, sagte Prälat Karl Jüsten, der Berliner Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz.

Pfarrer Simon Froben (links) gewährte Danial in der evangelisch-reformierten Kirche Bayreuth Kirchenasyl Foto: pro/Swanhild Zacharias
Pfarrer Simon Froben (links) gewährte Danial in der evangelisch-reformierten Kirche Bayreuth Kirchenasyl

Das Kirchenasyl stellt auch die Bayreuther Gemeinde immer wieder auf die Probe. „Die Staatsanwaltschaften in Bayern leiten regelmäßig Ermittlungen gegen unsere Gäste ein. In der Folge gibt es empfindliche Geldstrafen“, sagt Froben. Auch sei gegen ihn schon wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ermittelt worden. Von Vorteil sei, dass die Kirche einen großen Unterstützerkreis habe, auf den sie bei vielen Fragen zurückgreifen könne. Auch Kirchenpräsident Martin Heimbucher unterstütze die Praxis des Kirchenasyls. Viele Migranten hätten nicht das Glück, so einen großen Freundeskreis wie Danial zu haben, und seien sehr einsam. Der Helferkreis der evangelisch-reformierten Kirche sorge dann zum Beispiel für Sprachunterricht, die tägliche Versorgung und gesundheitliche Betreuung. In der Regel denke das Presbyterium drei Nächte über eine Anfrage nach, bevor es Kirchenasyl gewähre – damit sich die Emotionen legen. Das seien Erfahrungswerte aus den vielen Jahren, in denen sich die Gemeinde schon in der Flüchtlingsarbeit engagiere. Nur bei Danials Fall sei dafür keine Zeit gewesen.

„Kirche kann ein Zeichen setzen“

Strengere Regeln zum Kirchenasyl hält auch Pfarrer Froben für einen falschen Weg. Das säe lediglich Misstrauen. Das Problem der Migration verschärfe sich dadurch nur weiter. „Es ist zu erwarten, dass Flüchtlinge untertauchen“, prophezeit Froben. Ein besserer Weg sei es, mehr Wert auf Integration zu legen: „Wie können wir uns als Gesellschaft in den Integrationsbemühungen stärken?“ Durch das Kirchenasyl erlebten viele Menschen, die die Kirche nur noch als Insitution wahrnehmen, diese außerdem ganz neu als glaubhaft. „Das ist gelebte Nächstenliebe und es geht wirklich um das, was auch gepredigt wird“, sagt Froben. Denn der christliche Glaube lehre, „den Menschen erst einmal so zu sehen, wie er ist, und als Gegenüber kennenzulernen – egal, welche Nation, Hautfarbe oder welchen Glauben“ dieser habe. Seine Kirche positioniert sich deshalb für alle sichtbar. Zum Beispiel mit einem Plakat an der Kirchenmauer, auf dem zu lesen ist: „Wir fordern: Keine Abschiebungen nach Afghanistan.“

Danials Fall endete dann schneller mit einem Happy End, als alle Beteiligten dachten. Seehofers Feixen über die 69 führte im Juni dazu, dass Danials Fall in der Presse sehr viel mehr Aufmerksamkeit geschenkt wurde als geplant. „Normalerweise versuchen wir, mit Kirchenasylen nicht hausieren zu gehen“, sagt Froben. Im Fall von Danial habe sich die Gemeindeleitung jedoch dazu entschieden, an die Presse zu gehen. „Kirchen­asyl muss ein Ziel haben“, sagt Froben. Manchmal bedeute das, einfach die Frist abzuwarten. Im Fall von Danial seien aber alle anderen Wege ausgeschöpft gewesen. Die Behörden sollten mit Hilfe der Öffentlichkeit dazu gebracht werden, die getroffenen Entscheidungen noch einmal zu überdenken, erklärt Froben. Schon am 13. August erhielt die Gemeinde die Nachricht, dass das Staatsministerium des Inneren die Zentrale Ausländerbehörde Oberfranken angewiesen habe, Danial eine Ermessensduldung zu gewähren.

Die Duldung gilt nun ein Jahr und Danial kann seine Ausbildung weiterführen. Die Ausländerbehörde habe eine Verlängerung in Aussicht gestellt, wenn er gut in der Schule sei und nicht straffällig werde. „Ob die Beamten ihren Worten treu sind, weiß ich nicht“, sagt Danial. Er setzt nun alles daran, seine Ausbildung mit Bravour zu beenden.

Dieser Text ist in der Ausgabe 5/2018 des Christlichen Medienmagazins pro erschienen. Bestellen Sie pro kostenlos hier.

Von: Anna Lutz und Swanhild Zacharias

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