Weiter Streit um Paragraf 219a

Am Donnerstag hat der Bundestag erneut über das Werbeverbot für Abtreibungen beraten. Zu einer Abstimmung kam es nicht. Zwar gibt es eine Mehrheit für die Abschaffung, die SPD will aber weiterhin nicht gegen ihren Koalitionspartner stimmen.
Von Nicolai Franz
Der Plenarsaal des Bundestages (Archivbild)

Eigentlich hätte es eine Abstimmung über die Gesetzesvorlagen der Linken, der Grünen und der FDP geben sollen. Am Mittwochabend einigten sich die Fraktionen jedoch darauf, die Abstimmung zu verschieben.

An den Mehrheitsverhältnissen hat sich nichts geändert. Grüne und Linke fordern die Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Die FDP will eine Novellierung, zieht aber auch eine Streichung in Betracht, wenn sich keine andere Lösung finden lässt. Die SPD ist zwar auch für die Abschaffung, verzichtet aber bislang aus Gründen des Koalitionsfriedens darauf, mit der Opposition gegen die Union zu stimmen, die sich für eine Beibehaltung ausspricht. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD verpflichten sich die Partner, im Bundestag einheitlich abzustimmen. Ein Alleingang der Sozialdemokraten wäre also ein Bruch des Koalitionsvertrages. Die AfD ist gegen die Streichung des Werbeverbots.

Cornelia Möhring (Linke) zeigte sich enttäuscht von der SPD, dass diese „den Arsch nicht in der Hose“ habe, mit der Opposition für die Abschaffung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche zu stimmen. Der Union, die den Paragraphen beibehalten will, warf sie ein „Frauenbild aus dem letzten Jahrhundert“ vor. SPD-Politikerin Eva Högl erinnerte daran, dass Angela Merkel (CDU) eine vernünftige Lösung versprochen habe. „Wir nehmen die Bundeskanzlerin beim Wort.“

„Wir wollen Frauen vertrauen statt Ärzten zu misstrauen“, sagte Ulle Schauws (Grüne). Der SPD legte sie nahe, die Abstimmung freizugeben, um das Gesetz abzuschaffen. An SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles gerichtet sagte sie: „Sie können viel an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn Sie dieser Abstimmung zustimmen und nicht länger warten.“

Für den FDP-Abgeordneten Stephan Thomae ist das Werbeverbot in Zeiten des Internets nicht mehr zeitgemäß. Er erinnerte an die Erklärung der SPD vom Frühjahr, dass die Sozialdemokraten mit den anderen Fraktionen eine Lösung finden wollen, falls die Regierung bis Herbst keinen entsprechenden Vorschlag vorgelegt habe.

Kritik an Richter in Gießener Prozess

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) verwies darauf, dass die Regierung noch über das Thema berate. Die Abgeordnete kritisierte die Debatte, in der suggeriert werde, Frauen würden Informationen vorenthalten: „Sie tun manchmal so, als gebe es Informationen für Frauen nur im Darknet.“ Die Frage sei „vom Kind her zu denken“. Bei ungeborenem Leben handle es sich um ein Kind und nicht um einen „Zellhaufen“ oder „Schwangerschaftsgewebe“. Ihr Fraktionskollege Ingmar Jung schlug die Einführung einer zentralen Liste mit Ärzten vor, die Abtreibungen vornehmen. Berlin und Hamburg veröffentlichen bereits solche Listen. Jung krisitierte Richter Johannes Nink vom Landgericht Gießen, der der wegen illegaler Abtreibungswerbung verurteilten Ärztin Kristina Hänel gesagt hatte: „Tragen Sie das Urteil wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz.“ Ein Richter habe Recht zu sprechen und nicht Politik zu machen.

Jens Maier von der AfD sprach sich für eine Beibehaltung des Gesetzes aus. Für die AfD sei der Schutz ungeborenen Lebens „nicht verhandelbar“. Er wolle an der Gesamtlösung inklusive Fristenlösung festhalten, auch wenn er als Christ damit Probleme habe.

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Von: Nicolai Franz

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