Bundesinstitut gibt tödliche Medikamente nicht heraus

Wie der Berliner Tagesspiegel berichtet, versagt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Herausgabe von Medikamenten zur Selbsttötung. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Leidende in Extremfällen Zugang zu einer todbringenden Arznei haben müssen.
Von Anna Lutz
Leidende sollen in Extremfällen Zugang zu tödlichen Medikamenten haben. Doch das zuständige Bundesinstitut verweigert offenbar die Herausgabe.

In den vergangenen Wochen lehnte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte mindestens sieben Anträge auf ein Medikament zur Selbsttötung förmlich ab. Das berichtete der Berliner Tagesspiegel am Samstag. Aus internen E-Mails gehe zudem hervor, dass das Bundesgesundheitsministerium, dem das Institut untersteht, schon frühzeitig beschlossen habe, ein anderslautendes richterliches Urteil aus dem vergangenen Jahr zu umgehen.

Vorangegangen war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von März 2017, wonach Schwerkranke in extremen Notlagen ein Medikament zur Selbsttötung beantragen können. Bereits im Juli dieses Jahres berichtete Spiegel Online, dass Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das zuständige Arzneimittelinstitut schriftlich dazu auffordern ließ, „solche Anträge zu versagen“. Weiter soll es in dem Schreiben heißen: „Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen.“ Laut Spiegel Online hatten im Juli seit dem Urteil vom vergangenen Jahr 108 Patienten Anträge auf ein solches Medikament eingereicht.

Schon Spahns Vorgänger Hermann Gröhe (CDU) hatte sich gegen das Urteil des Gerichts ausgesprochen. „Eine staatliche Behörde darf niemals Helfershelfer einer Selbsttötung werden“, sagte der CDU-Politiker damals gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Kritik an dem Urteil kam auch von einer Mehrheit des Deutschen Ethikrates und vom früheren Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio.

Von: Anna Lutz

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