Sonntags gibt es keine Videos

Arbeiten am Sonntag ist in Ausnahmen nur dann erlaubt, wenn es notwendig ist – in Bibliotheken, Videotheken und Callcentern ist es das nicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Das Land Hessen hatte es anders gewollt.
Von PRO
Sonntags kann man in Deutschland keine Filme in Videotheken ausleihen, entschied das Bundesverwaltungsgericht
Sonntags wird in Deutschland nicht gearbeitet, einige Ausnahmen davon regelt das Arbeitszeitgesetz. Landesregierungen dürfen weitere Fälle festlegen, in denen Arbeitnehmer auch an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen arbeiten dürfen, um „erhebliche Schäden“ zu vermeiden und sofern die Arbeiten nicht an Werktagen getan werden können. Die Leistungen von öffentlichen Bibliotheken, Videotheken, Callcentern sowie Lotto- und Totogesellschaften gehören nicht dazu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch bestätigt. Niemand habe einen Schaden davon, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter den Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen“. Das Land Hessen hatte im Oktober 2011 eine Bedarfsgewerbeverordnung erlassen. Diese gestattet, dass Arbeitnehmer auch in Videotheken, öffentlichen Bibliotheken, in Betrieben zur Herstellung und zum Vertrieb von Bier, Schaumweinen und alkoholfreien Getränke sowie Roh- und Speiseeis sonntags beschäftigt werden können. Das gilt auch für Angestellte in Callcentern sowie im Buchmachergewerbe, um Wetten anzunehmen. Dagegen hatten zwei südhessische Dekanate sowie die Gewerkschaft Verdi geklagt.

Hessische Verordnung ist teilweise nichtig

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel erklärte einen Großteil der Verordnung im vergangenen Jahr für nichtig: Tiefgreifende Einschnitte in das Verbot der Sonntagsarbeit, und damit in Grundrechte, müsse der Gesetzgeber auf Bundesebene beschließen. Dazu zählte das Gericht auch die Ausnahmen, die das Bundesland für die Getränkewirtschaft und den Großhandel machte. Die Regelungen in Büchereien, Videotheken, sowie Lotto- und Totogesellschaften oblägen zwar der Landesregierung. Aber diese Arbeiten müssten nicht zwingend an geschützten Tagen erledigt werden. Daher sei Sonntagsarbeit in den Bereichen auch nicht erlaubt. Das Land Hessen war gegen dieses Urteil beim Bundesverwaltungsgericht in Revision gegangen. Die höhere Instanz bestätigte mit seinem Urteil das des Verwaltungsgerichtshofes zum Teil und erklärte die Verordnung das Landes ebenfalls teilweise für ungültig. Doch die Frage um Sonntagsarbeit bei der Herstellung und dem Vertrieb von Getränken und Eis hat es nach Kassel zurückverwiesen: In diesen Bereichen sei die Arbeit nur dann auch an Sonn- und Feiertagen notwendig, wenn die Kapazitäten der Hersteller nicht ausreichten, um den höheren Bedarf in Spitzenzeiten täglich decken zu können, wie etwa im Sommer oder bei Hitzeperioden. Ob es diese Notwendigkeit tatsächlich gibt, wurde noch nicht festgestellt. Das soll der Verwaltungsgerichtshof klären. Die Beschäftigung im Buchmachergwerbe am Sonntag sei rechtens, um Wetten zu Veranstaltungen anzunehmen, die an diesem Tag stattfinden.

„Ein guter Tag für den Sonntagsschutz“

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sieht in der Entscheidung des Gerichts einen Teilerfolg. „Wir begrüßen, dass das Bundesverwaltungsgericht sich intensiv mit Fragen des Sonntagsschutzes auseinandergesetzt hat. Das Urteil ist hilfreich für die weitere Diskussion rund um die Zukunft unserer Sonn- und Feiertage“, sagte die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten der EKHN, Ulrike Scherf. „Bei allen berechtigten Interessen der Wirtschaft haben die Bedürfnisse der Menschen Vorrang.“ Scherf warnte vor einer „Durchökonomisierung des Alltags“. Der Sonntag erinnere daran, dass Menschen nicht nur zur Arbeit geschaffen seien und ihre Würde nicht an ihrer Leistung hänge. „Wir brauchen die heilsame und gemeinsame Unterbrechung am Sonntag, um uns auf das Wesentliche im Leben zu besinnen.“ Michael Vollmer, Präses des Evangelischen Dekanats Vorderer Odenwald, das zu den Klägern gehörte, sagte: „Es ist ein guter Tag für den Sonntagsschutz.“ Die hessische Landesregierung müsse nun genau nachweisen, unter welchen Bedingungen die Sonntagsarbeit bei der Eis- und Getränkeherstellung notwendig sein solle. Dem Urteil komme eine bundesweite Bedeutung zu, da nun auch vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern angepasst werden müssten. „Das Urteil wertet den Sonntagsschutz wieder auf“, befand auch Barbara Themel-Reith, stellvertretende Dekanin des benachbarten Dekanats Darmstadt-Stadt. Bereits 2012 hatte die Kirchensynode der EKHN die hessische Landesregierung aufgefordert, die Bedarfsgewerbeverordnung zurückzunehmen. Die Landeskirche gehört zu den Gründungsmitgliedern der „Allianz für den freien Sonntag Hessen“, eines Zusammenschlusses aus kirchlichen und gewerkschaftlichen Mitgliedern für den Schutz des Sonntags. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/videotheken-in-hessen-auch-sonntags-offen-83972/
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/rabbiner-will-in-sonntagsschutzdebatte-mitmischen-84307/
https://www.pro-medienmagazin.de/nachrichten/detailansicht/aktuell/sonntag-gleich-ruhetag-80420/
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