Politik wehrt sich gegen Beschneidungsurteil

Die Bundesregierung will klarstellen, dass religiöse Beschneidung keine  Körperverletzung ist. Deren Sprecher Steffen Seibert versprach am Freitag eine schnelle rechtliche Klarstellung. Das letzte Wort werden aber wohl Richter haben.

Von PRO

Die Bundesregierung hat lange gebraucht, um auf das Beschneidungsverbot des Kölner Landgerichts zu reagieren. Mehr als zwei Wochen lang ließen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die zuständige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen internationalen Sturm der Entrüstung über sich ergehen, ohne klar und deutlich Stellung zu beziehen.

Der zuständige Parlamentsausschuss der israelischen Knesset lud den deutschen Botschafter vor, um eine Erklärung für die richterliche Bewertung der religiösen Beschneidung als Körperverletzung zu bekommen. Die jüdische Menschenrechtsorganisation "Simon Wiesenthal Center" aus den USA schickte einen Protestbrief an Merkel und der türkische Europaminister Egemen Bagis bezeichnete das Urteil Medienberichten zufolge als Dummheit.

"Für Juden in Deutschland keine Zukunft"

Ihren Höhepunkt erreichte die Welle der Empörung aber erst am Donnerstag, als der Präsident der "Konferenz Europäischer Rabbiner" in Berlin vor die Presse trat, und nicht weniger als das Ende des Judentums in Deutschland prophezeite, wenn sich der Kölner Richterspruch durchsetze. "Sollte das Urteil Bestand haben, sehe ich für die Juden in Deutschland keine Zukunft", sagte er. In einer schriftlichen Erklärung hatte er zuvor von einer "der schwersten Attacken auf jüdisches Leben in Europa in der Post-Holocaust-Welt" gesprochen.

Keine 24 Stunden nach dem Auftritt des Rabbiners, aber erst geschlagene 17 Tage nach dem Kölner Urteil versprach Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag genau das, was jüdische und muslimische Organisationen von der Bundesregierung fordern: Eine schnelle rechtliche Klarstellung. Wie die aussehen kann, ließ er allerdings offen. Und noch unklarer ist, wie man schnell zu einem zufriedenstellenden Ergebnis kommen will.

Das Justizministerium ist bei dem Thema bisher auf die Bremse getreten. Es handelt sich um eine komplizierte verfassungsrechtliche Frage, in der sich zwei unabänderliche Grundrechte ineinander verhaken: das Recht auf freie Religionsausübung und das auf körperliche Unversehrtheit. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat deswegen zunächst einmal eine gründliche juristische Prüfung in ihrem Hause angeordnet.

Bundestag: Konsens zur Legalisierung

Außerdem ist die FDP-Politikerin der Meinung, dass – egal was die Politik macht – ohnehin wieder die Richter das letzte Wort haben werden. "Ein klärendes Wort eines obersten Gerichtes, des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts, wäre hier das allerbeste", sagte sie in dieser Woche der "Augsburger Allgemeinen". "Auch ein Gesetz würde – gleich wie es ausfällt – mit Sicherheit in Karlsruhe vorgelegt werden."

Trotzdem zeichnet sich im Bundestag ein Konsens darüber ab, dass eine Legalisierung der Beschneidung per Gesetzesinitiative der richtige Weg ist, um politische Handlungsfähigkeit zu beweisen. "Das Warten auf das  Bundesverfassungsgericht ist noch keine Haltung", erklärte SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier am Freitag. "Das Parlament muss seinen Gestaltungsspielraum nutzen." Unionsfraktionschef Volker Kauder hat sich für eine
gemeinsame Resolution des Bundestages zu religiösen Beschneidungen ausgesprochen. "Jüdisches und muslimisches Leben muss auch in Zukunft in Deutschland möglich sein. Dazu gehört auch die auf der religiösen Überzeugung beruhende Beschneidung von Knaben», sagte der CDU-Politiker der Zeitung "Die Welt" (Samstag). In der für kommenden Donnerstag geplanten Sondersitzung zur Euro-Rettung sollte daher auch eine fraktionsübergreifende Resolution zu diesem Thema verabschiedet werden. Im Bundestag müsse dazu Rechtssicherheit geschaffen werden.

Zugleich dürfte der Versuch gestartet werden, einen Präzendenzfall zu schaffen, um eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. Dazu müssten erneut Eltern oder ein Arzt wegen Beschneidung eines Kindes verklagt werden.

Das Kölner Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr in Karlsruhe vorgelegt werden. Es gilt zwar als Einzelfallentscheidung, solange es aber kein widersprechendes Urteil oder eine klarstellende Gesetzgebung gibt, wird die rechtliche Unsicherheit für Ärzte und Eltern bleiben – und bis zu einer abschließenden Klärung durch das Bundesverfassungsgericht können noch viele Monate vergehen. (dpa/pro)

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