In Polen soll künftig ein Gesetz die öffentlich-rechtlichen Sender dazu verpflichten, christliche Werte zu betonen. Wie die österreichische Presseagentur „kathweb“ berichtet, hat das Unterhaus des polnischen Parlaments, das Sejm, in der vergangenen Woche einer Änderung des Mediengesetzes zugestimmt, wonach die Anstalten christliche Werte unterstützen sollen. Damit kam der Sejm einer Forderung des Senats und der katholischen Kirche nach. Außerdem verbiete das neue Gesetz dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk jegliche Diskriminierung.
Beschluss: Finanzierung unklar
Gemeinsam mit der Stärkung christlicher Werte ist auch eine Änderung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen worden. Künftig gibt es in Polen keine Nutzergebühren mehr, sondern das Budget der Sender wird vom Parlament beschlossen und staatlich finanziert. Damit tritt eine Reform in Kraft, die besonders in der rechtsliberalen Bürgerplattform (PO) von Ministerpräsident Donald Tusk umstritten ist. Fast die Hälfte der PO-Abgeordneten stimmten wie die oppositionellen Sozialdemokraten gegen die Änderungen. Geschlossen dafür waren laut „kathweb“ die rechtskonservative Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) und die mitregierende Bauernpartei PSL.
Doch noch könnte die Gesetzesänderung scheitern: Es wird erwartet, dass Staatspräsident Lech Kaczynski ein Veto einlegt. Wie das Magazin „Information Week“ berichtet, hatte das Staatsoberhaupt frühere Versuche einer Medienreform mit seinem Einspruch verhindert. Auch die Bischofskonferenz sieht die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die finanziellen Veränderungen als gefährdet an, da kein Mindestbudget beschlossen wurde, das dem Rundfunk in jedem Fall zusteht. „Die öffentlichen Medien können durch nichts ersetzt werden“, warnte der Danziger Erzbischof Slawoj Leszek Glodz laut „kathweb“.
Keine christlichen Werte im deutschen Mediengesetz
In Deutschland werden die öffentlich-rechtlichen Sender sowohl durch GEZ-Gebühren, als auch durch Werbeeinnahmen getragen. Der Staat garantiert zudem die Finanzierung der Sender und damit ihren Fortbestand. Ein klares Bekenntnis zu christlichen Werten gibt es weder im Rundfunkstaatsvertrag, noch in den Landesmediengesetzen, die für die einzelnen Bundesländer gelten. Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist es laut Gesetz, die freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu fördern. „Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten“, heißt es weiter. Dies legt den Sendern eine Berücksichtigung der Kirchen nahe, denn unter die Bereiche Kultur und Bildung fallen laut Rundfunkstaatsvertrag auch die Themen Religion, Ethik und Theologie.
Zudem müssen die Sender die „Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote“ berücksichtigen. Das gilt auch für private Anstalten: „Die bedeutsamen, politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen müssen in den Vollprogrammen angemessen zu Wort kommen; Auffassungen von Minderheiten sind zu berücksichtigen.“ Wie diese im Programm zu Wort kommen, bleibt allerdings den Sendern überlassen. (PRO)