Der deutsche Rechtsstaat steht bei der Debatte um die Mohammed-Karikaturen nicht aufseiten der Aufklärung. Diese Ansicht vertritt Ronen Steinke in seinem Kommentar in der Dienstags-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung. Der Paragraf gegen „Gotteslästerung“ sorge mit seinem Wortlaut dafür, dass die Religionskritik erst dann bestraft werde, wenn sie Reaktionen hervorruft.
Das ist aus Steinkes Sicht unlogisch. Für den Kommentator wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, den Paragrafen abzuschaffen. Im Zusammenhang mit dem ermordeten französischen Lehrer Samuel Paty sei es wahnwitzig, „Karikaturen für den Mord verantwortlich zu machen und nicht den Mörder“. Aber genau dieser Logik verschreibe sich das deutsche Strafrecht.
Wunsch nach souveräner staatlicher Reaktion
Steinke nennt einige Beispiele, bei denen religiöse Beleidigungen keine Verfahren zur Folge hatten, „weil keine gewaltsamen Reaktionen von Christen erwartet wurden“: etwa beim gekreuzigten Schwein auf dem T-Shirt der Punkband Wizo. 2006 habe ein Mann in Nordrhein-Westfalen Toilettenpapier mit dem Wort „Koran“ bedruckt. Weil dies für weltweite, gewaltsame Proteste sorgte, erhielt er eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Steinke wünscht sich vom deutschen Staat in dieser Sache einen genauso souveränen Umgang wie beim Spottgedicht von Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Erdogan. „Ungerührt strich er den Uralt-Paragrafen gegen Majestätsbeleidigung, auf den sich Erdogan berufen hatte, aus dem Gesetzbuch.“
Von: Johannes Blöcher-Weil