PID-Gesetz tritt in Kraft

Am heutigen Donnerstag tritt das umstrittene Gesetz über die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft. Paare können allerdings noch nicht - wie im Gesetz vorgesehen - Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung in Deutschland auf Gendefekte testen lassen. Grund ist eine fehlende Rechtsverordnung.

Von PRO

"Jetzt gilt es, die Rechtsverordnung in möglichst kurzer Zeit auf den Weg zu bringen", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Sie betreffe die Voraussetzung für die Zulassung der Zentren, in denen PID durchgeführt werden darf, die Qualifikation der Ärzte, die Zusammensetzung der entscheidenden Ethikkommissionen sowie die Ausgestaltung einer Zentralstelle für die Dokumentation der durchgeführten PID-Fälle.

Der Bundestag hatte im Juni der PID-Zulassung in einer großen Debatte ohne Fraktionsdisziplin zugestimmt. Anträge nach einem weitreichenden Verbot und einem Verbot mit kleineren Ausnahmen hatten eine Mehrheit verfehlt. "Die Entscheidung zur PID war ein zweifacher Erfolg", sagte Flach. Die Fraktionsgrenzen seien überwunden worden. Das Parlament sei sich mit großer Mehrheit einig gewesen, dass genetisch stark vorbelasteten Eltern mit Hilfe der PID die Möglichkeit gegeben werden sollte, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Die Christdemokraten für das Leben, eine Initiative in der CDU/CSU, kritisierten hingegen: "Damit wird der bisherige Embryonenschutz in Deutschland ausgehebelt." Die PID werde merkwürdig still Wirklichkeit. Wesentliche Bestandteile der Umsetzung seien ungeklärt und höchst problematisch.

Vor der Debatte im Bundestag hatten sich auch die Kirchen geschlossen gegen eine Zulassung der PID ausgesprochen. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, kritisierte im Online-Magazin "The European" noch im Juli eine "Unkultur des Todes". Wissenschaftlich sei längst klar: Menschliches Leben beginne mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Danach entwickle sich der Mensch als Mensch, nicht erst zum Menschen. "Und darum ist auch klar, dass für alle Menschen, ob im Mutterleib, in der Petrischale, im Alten-, Pflege- oder Behindertenheim, auf der Intensivstation oder im Sterbebett, die in Artikel 1 des Grundgesetzes festgestellte ‚Würde des Menschen‘ gilt", schrieb Steeb. (dpa/pro)

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