Petitionsausschuss fordert Begnadigung für iranischen Pastor

Der Petitionsausschuss des Bundestages setzt sich für die Freilassung von Youcef Nadarkhani ein und überweist dem Auswärtigen Amt eine entsprechende Beschwerde. Der evangelische Pastor wurde 2009 im Iran verhaftet und ein Jahr später wegen Abfalls vom islamischen Glauben zum Tode verurteilt.
Von PRO

An diesem Mittwoch beschloss der Petitionsausschuss des Bundestages laut einer Mitteilung einstimmig, dem Auswärtigen Amt eine Petition bezüglich Nadarkhani zur Erwägung zu überweisen. Der Ausschuss begründete seinen Entschluss mit der Haltung des Parlamentes und der Regierung, die "die Sorge des Petenten um das Leben von Youcef Nadarkhani teilen".

Todesurteil wegen "Abfalls vom islamischen Glauben"

Der 34-jährige Pastor konvertierte im Alter von 19 Jahren vom Islam zum Christentum. Er stammt aus der nordiranischen Stadt Rasht, wo er seit 2001 einige Hausgemeinden leitet. Der Vater zweier Kinder wurde 2006 schon einmal verhaftet. Damals machte man ihm seinen "Abfall" vom islamischen Glauben und die Verkündigung des Evangeliums zum Vorwurf. Nach zwei Wochen wurde er jedoch freigelassen.

Zu seiner jetzigen Inhaftierung kam es, als Nadarkhani 2009 gegen ein neu erlassenes Gesetz protestierte, das allen Schulkindern im Iran vorschreibt, den Koran zu lesen. Er begründete seinen Protest mit der iranischen Verfassung, die freie Religionsausübung gewährleistet. Die Polizei nahm ihn gefangen, und am 12. Oktober 2009 musste er sich vor Gericht wegen seines Protests verantworten.

Am 22. September 2010 wurde der Vorwurf gegenüber Nadarkhani geändert. Auf Basis der Vorwürfe aus dem Jahr 2006 verurteilte ihn ein Gericht zum Tode durch Erhängen. Im Juni 2011 bestätigte der Oberste Gerichtshof in Qom das Urteil. Die iranische Regierung bot Nadarkhani an, nachsichtig zu sein, wenn er dem christlichen Glauben abschwört. Laut der "Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte" (IGFM) geht es der iranischen Justiz nun darum, Nadarkhani "mit allen notwendigen Mitteln" zur Rückkehr zum Islam zu bewegen. Menschenrechtlern zufolge schließt dies auch die Folter mit ein.

Die internationale Staatengemeinschaft kritisierte die iranische Regierung für den Umgang mit dem Fall. So forderte US-Außenministerin Hillary Clinton Ende letzten Jahres den Iran dazu auf, den Pastor freizulassen.

Bundesregierung handelt im Fall Nadarkhani

Wie es in der Begründung des Petitionsausschusses heißt, habe sich auch die Bundesregierung auf verschiedenen Wegen für die Aufhebung des Todesurteils und die Freilassung Nadarkhanis eingesetzt. So habe nach der Bestätigung des Todesurteils der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, noch am gleichen Tag die Aufhebung des Todesurteils und die sofortige Freilassung von Nadarkhani gefordert.

Der Geschäftsträger der iranischen Botschaft sei zudem sowohl vom außenpolitischen Berater der Bundeskanzlerin als auch vom Beauftragten für den Nahen und Mittleren Osten im Auswärtigen Amt einbestellt worden. Bei diesen Gesprächen sei der Iran nachdrücklich aufgefordert worden, die eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie auch die eigene Verfassung, die den Schutz religiöser Minderheiten beinhalte, zu achten.

Der Petitionsausschuss, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, erkenne durchaus die "engen Grenzen von Einflussnahme auf das iranische Regime in dieser wie auch in anderen politischen und humanitären Fragen" an. Die Abgeordneten erachten es aber dennoch für dringend geboten, die Entwicklung im Falle des verurteilten Youcef Nadarkhani genau zu beobachten, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können.

Dem Petitionsausschuss im Bundestag gehören 26 Abgeordnete an. Seit 2005 ist Kersten Steinke von der Partei "Die Linke" Vorsitzende des Ausschusses. Bürger oder Organisationen können Petitionen einreichen, die der Ausschuss prüft und gegebenenfalls an zuständige Behörden weiterleitet. (pro)

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